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@Jenny
Also kann der Händler trotzdem das Paket an mich senden???
Trotz Konfliktmeldung bei Paypal?!
@Jenny
Bist du nicht die Eigentümerin von *edit Chrisp: Nochmal bitte keine Nennung von Shopnamen*
was für ein Zufall, ich habe gestern bei Euch den Gutschein bei FB gewonnen:-)))
Hi,
das Veröffentlichen von Emails ohne Genehmigung des Absenders ist rechtswidrig.
Also ich bin entspannt, liebe Claudia... vielleicht weil ich bisher noch keine drei Wochen auf Garnelen warten musste?
Beitrag #57 trifft's aber ziemlich genau, was ich eigentlich auch schon die ganze Zeit auszudrücken versuchte. Immer eine Frage der Auslegung bzw. Beweisführung.
Grüßinger,
Stephan
Also mal ganz ruhig lieber Micha!
Diese Fakten wurden aufgezählt, um den Widerspruch zwischen Haltung/ Verfügbarkeit und Zukauf/Versand deutlich zu machen.
Und wenn jemand Tiere kaufen möchte die eben nur in diesem Shop verfügbar sind dann ist das nicht von deiner Seite aus zu bewerten.
Nach dem Kauf entstand hier dieses Thema ... Nun ist es legitim darüber zu reden und aufzuklären welch widersprüchlichen Verhältnisse anscheinend herrschen.
Dein Post gehört woanders hin.
''Hauptsache mal seinen Senf dazugeben''
..Grüße
Hi,
das ist leider falsch. Gibt man ein Ereignis wieder, welches man selbst erlebt hat, so ist dies keinesfalls "rufschädigend" - wenn es sich so zu getragen hat.
Abmahnwürdig sind z.b. diskreditierende Pauschalaussagen oder Schmähkritiken, die aktuelle Rechtslage dazu lautet wie folgt:
Quelle: OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2007 - 2 U 862/06 http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1344
Hiervon kann btw auch der Forenbetreiber betroffen sein: http://www.adjuga.com/adj_v_6.pdf
Beweisführung ist sicher immer wichtig, Stephan, aber auslegen lässt sich nicht alles beliebig. Solange die Namen wegbleiben, eine Erkennung nicht gegeben ist (Stichwort C-Sky-Garnelen) und sich die Leute allgemein über ihre schlechten Erfahrungen mit I-Net-Shops auslassen, ist nichts daran auszusetzen. Es ist gerade die Unsachlichkeit -solche Shops machen den Markt kaputt- sind mehr murren als rufschädigend.
...ABER.. du solltest dir gewiss sein, das eine Tatsachenbehauptung nur dann als solche stichfest ist, wenn du die Tatsache auch belegen kannst.. solltest du das nicht können, kannst du das Wort "Tatsache" streichen und es bleiben nur noch "Behauptung" und "negativ".. und das kann dann schmerzhaft werden....