Get your Shrimp here

Online-Bestellung Garnelen - Ware immer noch nicht da...

Also ich persönlich danke dieser Art von Information und verstehe den kompletten Zaun der da auf mich nieder ging. Wenn hier keiner winkt- wo denn dann?!
 
Hallo,

hier mal alle Informationen zum Käuferschutz bei PayPal: https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?...ent_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE

Ein Auszug aus den PayPal-Bedingungen zum Käuferschutz:

4.1 Der bezahlte Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versandt oder nachfolgend in dieser Ziffer 4.1 beschriebene sonstige Verpflichtungen des Verkäufers werden nicht eingehalten.

Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.
Vor einem Antrag auf PayPal-Käuferschutz muss der Käufer dem Verkäufer einen ausreichend langen Zeitraum für den Versand und die Lieferung eingeräumt haben, mindestens eine Woche, und zunächst versuchen, den Konflikt durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer zu klären.


Und hier ein Auszug aus den PayPal-Verkäuferschutzrichtlinien:

PayPal schützt den Zahlungsempfänger, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

3.1 Der Status eines Zahlungseingangs wurde dem Zahlungsempfänger von PayPal als "abgeschlossen" angezeigt.

3.2 Der Zahlungsempfänger beantwortet sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des vorübergehend einbehaltenen Zahlungsbetrags innerhalb der von PayPal vorgegebenen Frist; in der Regel bedeutet dies innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Antworten sind in der Regel online auf der Webseite von PayPal oder per E-Mail zu geben. Dies umfasst auch Anfragen zur Dokumentation oder Verifizierung der ordnungsgemäßen Auslieferung der Ware, die von PayPal in angemessenem Umfang zur Untersuchung des Geschäftsvorgangs gefordert werden können.

3.3 Der Zahlungsempfänger hat die Zahlung als eine Zahlung von einem PayPal-Konto erhalten [keine Teilzahlung, keine Ratenzahlung].

3.4
Der der Zahlung zugrunde liegende Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.

3.5 Der Verkäufer hat den Artikel versandt und PayPal wird der Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vorgelegt.


  1. Falls der Zahlungsbetrag 25 EUR nicht überschreitet, siehe Ziffer 4.3.
  2. Falls der Zahlungsempfänger dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann er alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen.

Der Händler muß PayPal gegenüber den Versand nachweisen (Sendungsnummer oder Sendungsbeleg). Danach kann der Konflikt geschlossen werden.

Viele Grüße

Jenny
 
@Jenny
Also kann der Händler trotzdem das Paket an mich senden???
Trotz Konfliktmeldung bei Paypal?!
 
@Jenny
Bist du nicht die Eigentümerin von *edit Chrisp: Nochmal bitte keine Nennung von Shopnamen*
 
was für ein Zufall, ich habe gestern bei Euch den Gutschein bei FB gewonnen:-)))
 
c-sky hat ***** gekauft und im impressum steht ein edit Christian: Namensnennung unkenntlich gemacht als geschäftsführer.

er wird nur noch den großhandel bedienen also noch mehr schrott auf den Markt
wieso überleben solche Shops immer weder


Meine Frage ist auch warum die Preise so Purzeln , nicht weil der Kunde das wünscht sondern weil die gleichzeitig auch die Qualität nach lassen wird ...


Kauft bei den kleinen ein wie bikesandshrimps als beispiel
 
Hallo zusammen.Habe hier viel gelesen über unzufriedene Kunden, genügsame Kunden die Wochenlang auf ihre Tiere oder Zubehör warten müssen und dann doch wieder in dem Shop kaufen würden, über rechtliche Äußerungen was man hier schreiben darf oder besser lassen sollte.Meiner Meinung ist es doch gerade wichtig,Infos über einen Shop zu bekommen ob es sich lohnt dort Tiere zu bestellen und ob alles reibungslos über die Bühne geht.Wo bekomme ich denn die Infos ob es sich bei einem Garnelen Händler lohnt Tiere zu bestellen oder es besser sein zu lassen wenn nicht in diesem Forum? Es kann doch nur ein Vorteil sein wenn ich von den Erfahrungen anderer provitieren kann.Wenn ein Betreiber eines Shops von seiner Kundschaft kritisiert wird sollte er es gleichzeitig als Verbesserungsvorschlag sehen,den so sieht er wo er besser werden muß.
 
Das wurde hier schon oft diskutiert und das Forum will sich aus rechtlichen Gründen davon distanzieren.
Für solche Bewertungen sollen die großen Portale wie Ciao und Co. genommen werden, da diese die passenden Rechtsabteilungen für evtl. Streitigkeiten haben.
So wurde das immer begründet....
Aber interessant zu lesen, dass hier wohl kleine Konkurrenzkämpfe aufkommen zwischen Shops ^_^
 
Hi,



das Veröffentlichen von Emails ohne Genehmigung des Absenders ist rechtswidrig.

Aber nur wenn ersichtlich ist wer an der Kommunikation beteiligt ist, also mit vollständigen Kontaktdaten. Ist hier ja nicht der Fall Achim.
 
Hallo Tom,

das ist nicht ganz korrekt. Solange keine Daten des anderen Absenders genannt werden ist das nur in einer rechtlichen Grauzone.
Als Absender einer Email muss ich davon ausgehen, dass dies eine vertrauliche Unterhaltung zwischen zwei Personen ist. Auch das auszugsweise Veröffentlichen ist damit eigentlich untersagt.
 
Also ich bin entspannt, liebe Claudia... vielleicht weil ich bisher noch keine drei Wochen auf Garnelen warten musste? :D
Beitrag #57 trifft's aber ziemlich genau, was ich eigentlich auch schon die ganze Zeit auszudrücken versuchte. Immer eine Frage der Auslegung bzw. Beweisführung.

Grüßinger,
Stephan

Beweisführung ist sicher immer wichtig, Stephan, aber auslegen lässt sich nicht alles beliebig. Solange die Namen wegbleiben, eine Erkennung nicht gegeben ist (Stichwort C-Sky-Garnelen) und sich die Leute allgemein über ihre schlechten Erfahrungen mit I-Net-Shops auslassen, ist nichts daran auszusetzen. Es ist gerade die Unsachlichkeit -solche Shops machen den Markt kaputt- sind mehr murren als rufschädigend.

Aber mit einem Beispiel im roten Bereich kann ich auch dienen. Nämlich "ich war bei xy und hab gesehen, dass die nicht züchten". Erkennung, Behauptung von Tatsachen & negativ, weil Behauptung dem vom Shop selbstverbreiteten Bild "wir züchten" negativ wiederspricht.

Anzumerken wäre hier auch, für die Schreiber allgemein, das "Vorsicht" hier wirklich angebracht wäre.. nicht nur in eigenem Sinne, sondern auch was die Nackenschläge angeht.. wer sagt, das es nicht noch weitere Räumlichkeiten an anderer Stelle gibt? Und wo steht, das der Shop ausschließlich eigene Zuchten verkauft? Habt ihr so gedacht? -> reicht nicht <-

Ach so.. und ich persönlich.. ich bin schon in einem anderen Shop auf die Fresse gefallen.. waren meine ersten Nelchen überhaupt.. Suchmaschine bemüht und natürlich nur die erste halbe Seite angeklickt, wie das so is, ne... alles murks.. erst nüscht.. dann keine Antworten.. dann doch, dank Einschalten meines Bezahldienstes.. aber leider falsch und Hälfte nicht lieferbar.. war für mich Neuland.. wenn man nur große Versandhäuser kennt, ist das eine unfassbare Erfahrung :D.. und.. so ehrlich will ich mal sein.. hab mir geschworen Niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiie wieder da jeeeeeeeemals was zu bestellen.. was 4 Monate angehalten hat.. so blöd kann man sein.. aber das kennt ihr ja selber ;)... und.... Tusch.. alles schick.. schnell, schön, billig... Hand aufs Herz, so lieben wir das doch... nicht nur bei der Salami ... sonst gäbe es diesen Thread mit Ich-auch-ich-auch-ich-hatte-es-vor-ich-nie-wieder und seinen hunderten Zugriffen doch garnicht, oda?!
 
Also mal ganz ruhig lieber Micha!
Diese Fakten wurden aufgezählt, um den Widerspruch zwischen Haltung/ Verfügbarkeit und Zukauf/Versand deutlich zu machen.
Und wenn jemand Tiere kaufen möchte die eben nur in diesem Shop verfügbar sind dann ist das nicht von deiner Seite aus zu bewerten.
Nach dem Kauf entstand hier dieses Thema ... Nun ist es legitim darüber zu reden und aufzuklären welch widersprüchlichen Verhältnisse anscheinend herrschen.
Dein Post gehört woanders hin.
''Hauptsache mal seinen Senf dazugeben''
..Grüße

Ja entweder is es legitim oder nicht, das Bewerten. Dann auch für Micha.. und deine Fakten sind keine..und deine Widersprüche auch nicht.. also bleibt nur Senf dazugeben.. aber bitte maximal mittelscharf, Bluebee.
 
Hi,



das ist leider falsch. Gibt man ein Ereignis wieder, welches man selbst erlebt hat, so ist dies keinesfalls "rufschädigend" - wenn es sich so zu getragen hat.
Abmahnwürdig sind z.b. diskreditierende Pauschalaussagen oder Schmähkritiken, die aktuelle Rechtslage dazu lautet wie folgt:

Quelle: OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2007 - 2 U 862/06 http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1344

Hiervon kann btw auch der Forenbetreiber betroffen sein: http://www.adjuga.com/adj_v_6.pdf


Deine Schlußfolgerung ist nicht richtig, Sharkhunter.
Ich hatte nicht geschrieben, dass man es gesehen hat, ich hatte geschrieben, dass man es behauptet. So.. und wenn es sich um eine negative Tatsachenbehauptung handelt, muß der damit Beworfene das durchaus aushalten. ABER.. du solltest dir gewiss sein, das eine Tatsachenbehauptung nur dann als solche stichfest ist, wenn du die Tatsache auch belegen kannst.. solltest du das nicht können, kannst du das Wort "Tatsache" streichen und es bleiben nur noch "Behauptung" und "negativ".. und das kann dann schmerzhaft werden.

Ein Beispiel für von Dir angeführten Link wäre "Der macht nur Mist", "arbeitet unsauber" oder auch noch schwammiger wie "ich sag nur, bevor ich da bestelle, bestell ich garnich mehr".. etc.. aber auch dann braucht es einen Beleidigten/Geschädigten, wie ich erklärt habe.. "I-Net-Shops sind doof" reicht nicht.

Von dir geposteter Leitsatz 2 samt BVerf Urteil erläutert die Öffentliche-Debatten-Frage recht gut.
 
Beweisführung ist sicher immer wichtig, Stephan, aber auslegen lässt sich nicht alles beliebig. Solange die Namen wegbleiben, eine Erkennung nicht gegeben ist (Stichwort C-Sky-Garnelen) und sich die Leute allgemein über ihre schlechten Erfahrungen mit I-Net-Shops auslassen, ist nichts daran auszusetzen. Es ist gerade die Unsachlichkeit -solche Shops machen den Markt kaputt- sind mehr murren als rufschädigend.

Da gebe ich dir völlig recht, liebe Claudia. Mein erstes Posting in diesem Thread hatte ich allerdings geschrieben, als der Shopname im allerersten Beitrag noch rauszukriegen war. Da wurden lediglich die mittleren drei Buchstaben weg-gesternt, somit hat selbst ein nur mittelmäßig erfahrener Google-User schnell die Möglichkeit, den entsprechenden Shop zu finden. Mittlerweile ist der Shopname komplett entfernt, wir müssen uns also vor einem Abmahn-Inferno nicht mehr fürchten... vorerst. :eek:

Grüße,
Stephan
 
Hallo Claudia,

genau weil die Rechtslage in diesem Bereich sehr schlecht zu überprüfen ist (wer hat nun Recht?) und wir bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten mit im Boot sitzen haben wir etwas gegen die Bewertung (egal ob positiv oder negativ) von Produkten, Seiten usw. Gerade mit Internetshops haben wir da schon diverse schlechte Erfahrungen gesammelt und sind dort deswegen besonders streng.

Übrigens ist deine Signatur nach unseren Regeln ebenfalls nicht erlaubt: http://www.garnelenforum.de/board/showthread.php?156834-Signaturrichtlinien
Das Anbieten von Tieren fällt auch bei Privatverkäufen unter Werbung und ist in Signaturen nicht erwünscht. Für Angebote von privaten Verkäufern nutzt bitte unseren Marktplatz.

@Stephan:
Das Unkenntlichmachen von Namen ist übrigens nur dann sinnvoll, wenn man das Produkt, den Shop gar nicht mehr erkennen kann. Sobald er erratbar ist ist es als ob man den Namen ausgeschrieben hätte. Und jeder User ist für seine Texte inhaltlich voll selbst verantwortlich. Genau aus diesem Grund entferne ich jeden Shopnamen sobald ich es bemerke.
 
Hi,

...ABER.. du solltest dir gewiss sein, das eine Tatsachenbehauptung nur dann als solche stichfest ist, wenn du die Tatsache auch belegen kannst.. solltest du das nicht können, kannst du das Wort "Tatsache" streichen und es bleiben nur noch "Behauptung" und "negativ".. und das kann dann schmerzhaft werden....

ja natürlich trifft die Beweislast dafür, dass die Tatsachenbehauptung wahr ist, grundsätzlich den Bewertenden - das steht ausser Frage.
 
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