Blaubarsch Bube
GF-Mitglied
Hallo,
Was auch sonst?
Das gilt übrigens auch für die Leute die alle Nase lang Garnelennachwuchs verkaufen und diejenigen die jede Woche umfangreiche Pflanzenpakete etc. anbieten.
Wenn man beobachtet was da auf manchen Plattformen so regelmäßig angeboten wird und wie viel Geld da fließt, sollten einige sehr gut aufpassen...
Wer regelmäßig online auf diversen Plattformen, oder über Kleinanzeigen dieselben Dinge inseriert und verkauft, dem kann und wird vom Finanzamt i.d.R. eine Absicht zur Gewinnerzielung unterstellt.Das ist falsch. Eine Gewerbeanmeldung benötigt man nur, wenn man etwas macht mit der Absicht zur Gewinnerzielung.
Was auch sonst?
Das gilt übrigens auch für die Leute die alle Nase lang Garnelennachwuchs verkaufen und diejenigen die jede Woche umfangreiche Pflanzenpakete etc. anbieten.
Wenn man beobachtet was da auf manchen Plattformen so regelmäßig angeboten wird und wie viel Geld da fließt, sollten einige sehr gut aufpassen...