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Einfuhr- und Verbreitungsverbot für pomacea (Apfelschnecken) in der EU

Hallo,

Ja, die Trockenlegung wurde ausgedehnt. Bis zu dem von Dir verlinkten Dokument hatte ich nur die Info, dass normalerweise von Anfang bis Ende April trockengelegt wird, um neuen Reis anzubauen. In dem Dokument steht aber was von einer üblichen Trockenlegung von Januar bis April, ausgedehnt wurde (bereits Oktober). Da glaub ich dann mal eher dem offiziellen Dokument.
Hab das aber auch nur mal kurz überflogen.

Viele Grüße aus Koblenz,
Kay
 
Hi,

Ich habe vorhin mit einem Händler telefoniert. Der junge Mann hat sich mit einer Zuchtanlage vor einem halben Jahr selbständig gemacht, er züchtet Procambarus clarkii und AS jeglicher Art. Letztere machen etwa 3/4 seines Umsatzes aus. Er hat heute etwa 8h telefoniert: von Erfurt nach Frankfurt a.M., Berlin, Hamburg, Brüssel, zurück nach Frankfurt und so weiter - irgendwann hörte er auf zu notieren, wohin er weiterverbunden wurde ("Rufen Sie doch einfach mal bei der EU an." Ende Originalzitat). Auf jeden Fall ist es tatsächlich so, dass der Beschluss mit sofortiger Wirkung nach Bekanntwerden inkraft tritt. Jeglicher Handel mit AS ist schon jetzt illegal; noch haben wir allerdings den Luxus, dass a) kaum einer davon weiß, und b) bis zur endgültigen Klärung der Handel mit "Restposten" noch vorläufig erlaubt ist, da c) (noch) keiner kontrolliert. Wo kein Kläger, da kein Richter. Er versicherte mir aber, dass wenigstens er das nicht so auf sich sitzen lassen wird, da es seine Existenz bedeutet. Ich sehe schon die erste Petition, und ich glaube, viele, viele werden da mitmachen.
 
Ich habe heute schon mal nach einer Petition dagegen gegooglet, aber keine gefunden. Denke aber auch, das es da Widerstand geben wird.
Hab heut im Kölle nachgefragt, dort wusste man noch nichts.

Wir werden bald genug aber mehr wissen, so oder so.
 
Aus einem anderen Forum:

Moin,

ich habe mit einer netten Dame vom Naturschutzamt in Hamburg telefoniert. Sie hatte sich 3 Std. später bei mir gemeldet, weil sie selber herumtelefonieren musste.

Fakt ist, dass kaum eine deutsche Behörde bisher groß etwas weiß und auch viele höhere Stellen erst heute Wind davon bekommen haben, nachdem sie die PDF die sie von mir hatte, weitergeleitet hat.

Laut ihrer Aussage geht es in dem Komissionsbeschluss hauptsächlich um die Verbreitung von invasiven Arten. Es ist bisher nur ein Beschluss, der noch nicht ans deutsche Rechtssystem angepasst worden ist. D. h. es gibt derzeit kein Verbot oder dergleichen. Wir haben uns darauf geeinigt in Kontakt zu bleiben. Ich solle mich in 2 bis 3 Monaten nochmal bei ihr melden, evtl. gibt es dann genauere Informationen.

Sie sagte mir aber, dass wir hier bisher so weitermachen können, wie wir es bisher getan haben. Sollte sie vorher an Informationen kommen, würde sie sich aber auch umgehend bei mir melden.

Also erstmal abwarten und Tee trinken. Kann also weiterhin öffentlich inseriert werden - vorerst.

Mit freundlicher Genehmigung des Admins, danke Paolo.
 
also ich hab nicht alles gelesen, sofern ich etwas wiederhole, was jemand schon geschrieben hat, tut es mir leid.
ich hab das so verstanden,dass man keine apfelschnecken einfürhen darf in die eu und die mitgliedsstaaten untereinander nicht damit handeln dürfen, innerhalb einer nation das jedoch weiterhin möglich ist.
 
Gut dass die Beamten und Politiker wohl selbst nicht mal durchblicken und man je nach Stelle, die man kontaktiert, unterschiedliche Antworten bekommt :D
Was sagt uns das? Wer selbst nicht weiß, was stimmt, kann es uns auch schlecht vorhalten... In diesem Sinne, tausch eure Apfelschnecken weiter (ich hab ja keine zum Tauschen, obwohl ich was von schwarzen gehört habe, vielleicht würden die mich interessieren) :)
 
Hallöle,

Schon faszinierend...
Momentan scheint es so zu sein, dass keiner was Richtiges sagen kann. Denn selbst Behörden widersprechen sich da gegenseitig, wie die letzten beiden Beiträge von Wolke ja deutlich zeigen.
Was mich an der ganzen Sache nervt, Behörden haben doch Rechtsberater, wenn sie entsprechend groß sind. Oder es gibt übergeordnete Behörden. Und spätestens im Ministerium sollte doch ein Rechtsberater aufzufinden sein, der eindeutig sagen kann, inwiefern ein derartiger Beschluss bindend ist oder erst umgesetzt werden muss.
Und inwiefern eine Rechtsverbindlichkeit auch für Teile besteht, wo nichts umgesetzt werden muss. Wie beim Verbot an sich (Artikel 1).

Viele Grüße aus Koblenz,
Kay

@Blackrat: Einfuhr und Verbreitung sind verboten. Verbreitung ist jegliche Weitergabe an andere, sei es Schenkung, Tausch, Handel.
 
Hi,
das Thema ist ja schon in einigen Foren im Gespräch und überall liest man andere Aussagen die Behörden gemacht haben.
Zum Teil ist es dadurch nur noch verwirrender, da die eine Hand nicht weiß was die andere tut. Jeder interpretiert das anders, oder wissen es gar nicht :faint:.
 
Hi,

wer viel fragt, bekommt viele Antworten und weckt gelegentlich schlafende Hunde.
EU-Beschlüsse sind Teil des sekundären Rechts der Europäischen Union und durch Veröffentlichung im Amtsblatt der EU rechtswirksam - das hat sich allerdings in vielen nationalen Amtsstuben noch nicht herumgesprochen (oder wird bewusst nicht wahrgenommen). (Siehe Artikel 288 AEUV)
Ob ein Beschluss unmittelbar Auswirkungen hat oder nicht, hängt u.a. davon ab, ob er adressatbezogen oder nichtadressatbezogen ist - adressatbezogene Beschlüsse wirken i.d.R. unmittelbar, d.h. sie werden i.d.R. nicht national umgesetzt, nichtadressatbezogene Beschlüsse (wie imho der vorliegende) hingegen erfordern regelmäßig eine Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten mit Festlegung entsprechender Durchführungsmassnahmen. ("Handbuch Europarecht: Band 5 Wirkungen und Rechtschutz", W. Frenz)
Insofern halte ich die Aussage in Post #44 - Umsetzung in 3 bis n Monaten - für korrekt.

http://dejure.org/gesetze/AEUV/288.html
 
Hi Achim,
aber es gibt doch Adressate? Der Beschluss ist an alle Mitgliedsstaaten adressiert..?
 
Moin,

also hab die entsprechenden Punkte gelesen, aber ersehe daraus immer noch nicht, wieso eine adressierung an alle Mitgliedsstaaten nicht adressatbezogen ist? In der Übersichtstabelle ist aufgeführt, an wen ein Beschluss adressiert sein kann
Unbestimmter Personenkreis Alle oder bestimmte Mitgliedstaaten; bestimmte natürliche oder juristische Personen
Wieso ist dann eine Adressierung an alle Mitgliedsstaaten kein und eine Adressierung an einen Mitgliedsstaat ein adressatbezogener Beschluss? Mag ja sein, dass es vielleicht tatsächlich so gehandhabt wird. Aber es wird mir nicht schlüssig aus dem Text. Der geht ja mehr darauf ein, dass ein Beschluss ein Instrument ist, mit dem man vor allem individuell eingreifen kann als EU. Oder geht es darum, dass für eine sofortige Auswirkung jeder Staat namentlich hätte erwähnt werden müssen? Wegen 'müssen individuell bezeichnet sein'?
 
Hi,
über das Thema sind jede Menge dicke Bücher geschrieben worden - das kann ich Dir nicht exakt auseinanderlegen. Für mich ist das wichtigste Indiz, dass es ein nichtadressatsbezogener Beschluss ist, der Artikel 6 des Beschlusses:
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission unverzüglich mit, welche Maßnahmen sie getroffen haben, um diesem Beschluss nachzukommen
- d.h. hier wird eine jeweils nationale Umsetzung des Beschlusses erfolgen müssen.
 
Hallo,

Was muss denn bei einem Verbot (Artikel 1) umgesetzt werden?
Die folgenden Artikel müssen natürlich erst umgesetzt werden, aber nicht im Bezug auf den Gesetzestext (Einarbeitung in nationales Recht), sondern in Bezug auf die praktische Durchführung. Also Einrichtung abgegrenzter Gebiete, Maßnahmen zur Überwachung dieser Gebiete, Durchführung von Kontrollen bei Wasserpflanzeneinfuhr etc..

Letztlich ist das, was wir sagen auch völlig irrelevant. Entscheidend ist, was die offiziellen Stellen sagen. Einige Behörden haben die sofortige Wirksamkeit bestätigt. Andere verneinen dies. Jetzt ist jeder selbst in der Pflicht, für sich zu entscheiden, inwiefern er da entsprechend handelt.
Aus reinem Sicherheitsdenken würde ich (wenn ich Händler oder Forenbetreiber wäre), auf Nummer sicher gehen. Abmahnanwälte und/oder missliebige Konkurrenz dürfte es freuen, wenn ich die falsche Entscheidung treffe.

Viele Grüße aus Koblenz,
Kay
 
Hallo,
um das Thema nochmals hervor zu holen hier ein aktuller Beitrag den wir heute bekommen haben :

Apfelschnecken der Gattung Pomacea innerhalb der EU verboten.

Liebe VDA-Mitglieder,
der von der EU vor Kurzem veröffentlichte Beschluss, aufgrund der Ergebnisse einer EFSA-Studie, den Import, Handel, die Verbreitung und Weitergabe von Apfelschnecken der Gattung Pomacea in die EU und innerhalb der EU zu verbieten, betrifft auch die Aquarianer. Hier nun einige Hintergrundinformationen.
Apfelschnecken der Gattung Pomacea sind, ursprünglich aus Südamerika stammend, weltweit verbreitete Arten, die in einigen Ländern absichtlich zum Zweck der Ernährung und der Freihaltung von Gewässern von Wasserpflanzen eingeführt wurden, sich in einigen asiatischen Ländern aber mittlerweile zu einer Plage entwickelt hatten (Hayes et al. 2008). Dazu gehört in Asien unter anderem die Art Pomacea diffusa, deren Verbreitung man dort dem Aquarienhandel zuschreibt.
Viel mehr Schaden richten aber zwei andere Arten an: P. canaliculata und P. insularum. Diese Arten sind teilweise in den USA und, seit kurzer Zeit, auch im spanischen Ebro (und damit in der EU) heimisch (Oscoz et al. 2010). In den USA sind diese Arten schon längere Zeit als Schädlinge an Reispflanzen aufgetreten (Litsinger und Estano 1993, Morrison und Hay 2011). Da zudem P. canaliculata als eine der am meisten invasiven Arten der Welt gilt (Lowe et al. 2000), wundet es nicht, dass der Handel und die Einfuhr der Tiere in die EU verboten wurden zudem auch nicht abschliessend geklärt ist, ob die Tiere Frost aushalten können (Matsukura et al. 2009a,b). Sicher ist, dass P. canaliculata ein Allesfresser ist, der vor wenig Futter zurückscheut (Morrison und Hay 2011, Tamburi und Martin 2011)
Die EFSA hat nun die Ergebnisse der Studie (die lege artis mit Wissenschaftlern durchgeführt wurde, die schon lange auf diesem Gebiet arbeiten) veröffentlicht und ist zum Schluss gekommen, alle Arten von Pomacea zu verbieten. Dieser Beschluss der EU ist für alle Staaten der EU bindend und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.
Grundsätzlich sind auch alle Hobbyisten, also Aquarianer, von diesem Verbot der Verbreitung und des Handels betroffen. Die Züchtung für private Zwecke ohne Weitergabe an andere Personen scheint nach meinen Informationen erlaubt zu sein, aber hier sind die Auskünfte noch widersprüchlich und rechtlich nicht abgesichert. Ich empfehle deshalb zunächst allen Börsenausrichtern, sofort darauf zu achten, dass keine Apfelschnecken mehr auf Börsen angeboten werden. Veterinärbehörden sind zwar in diesem Fall nicht der Ansprechpartner und werden nicht kontrollieren aber die unteren Naturschutzbehörden und die Pflanzenschutzdienste der Länder könnten die Einhaltung des Verbots überprüfen.
Ungeachtet dessen appelliere ich an alle verantwortungsvollen Aquarianer, NIE irgendwelche Arten aus Aquarien, seien es nun Pflanzen oder Tiere, in der Natur freizusetzen. Nicht nur in südeuropäischen Ländern mit geeignetem Klima, sondern auch bei uns könnten sich ungewollt Arten unkontrolliert ausbreiten und die einheimische Flora und Fauna schädigen.
mit den besten Grüßen

Dr. Stefan K. Hetz, VDA-Präsident


Literatur:
Hayes, K. A., Joshi, R. C., Thiengo, S. C. und Cowie, R. H. (2008). Out of South America: multiple origins of non-native apple snails in Asia. Diversity and Distributions 14 (4): 701-712.
Oscoz, J., Tomas, P. und Duran, C. (2010). Review and new records of non-indigenous freshwater invertebrates in the Ebro River basin (Northeast Spain). Aquatic Invasions 5 (3 SI SI): 263-284.
Morrison, W. E. und Hay, M. E. (2011). Feeding and growth of native, invasive and non-invasive alien apple snails (Ampullariidae) in the United States: Invasives eat more and grow more. Biological Invasions 13 (4): 945-955.
Litsinger, J. A. und Estano, D. B. (1993). Management of the golden apples snail Pomacea canaliculata (Lamarck) in rice. Crop Protection 12 (5): 363-370.
Lowe, S., Browne, M., Boudjelas, S. und de Poorter, M. (2000). 100 of the World’s Worst Invasive Alien Species A selection from the Global Invasive Species Database. Auckland, New Zealand: The Invasive Species Specialist Group (ISSG) a specialist group of the Species Survival Commission (SSC) of the World Conservation Union (IUCN); 12 Seiten.
Matsukura, K., Tsumuki, H., Izumi, Y. und Wada, T. (2009a). Temperature and water availability affect decrease of cold hardiness in the apple snail, Pomacea canaliculata. Malacologia 51 (2): 263-269.
Matsukura, K., Tsumuki, H., Izumi, Y. und Wada, T. (2009b). Physiological response to low temperature in the freshwater apple snail, Pomacea canaliculata (Gastropoda: Ampullariidae). Journal of Experimental Biology 212 (16): 2558-2563.
Morrison, W. E. und Hay, M. E. (2011). Feeding and growth of native, invasive and non-invasive alien apple snails (Ampullariidae) in the United States: Invasives eat more and grow more. Biological Invasions 13 (4): 945-955.
Tamburi, N. E. und Martin, P. R. (2011). Effects of food availability on reproductive output, offspring quality and reproductive efficiency in the apple snail Pomacea canaliculata. Biological Invasions 13 (10): 2351-2360.

Anhang: pdf der EU
(http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2012%3A311%3A0014%3A0017%3ADE%3APDF)
 
Hallo zusammen,
dann nehmen wir dies hier doch gleich hinzu, weil es zusätzlichen Praxisbezug vermittelt:

Von: Bauer, Christine [mailto:Christine.Bauer@bmelv.bund.de]
Gesendet: Donnerstag, 22. November 2012 16:55
Betreff: Ihre Anfrage zum Schutz vor der Einschleppung und Ausbreitung der Gattung Pomacea



Sehr geehrter Herr Hieronimus,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Hiermit übermittle ich Ihnen die entsprechenden Informationen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Zu Frage 1:
Der Durchführungsbeschluss muss national nicht mehr separat umgesetzt werden, da er für die Mitgliedstaaten rechtlich bindend ist.

Zu Frage 2:
Im Ergebnis einer pflanzengesundheitlichen Risikoanalyse, die im Anschluss an das Auftreten der gefurchten Apfelschnecke (Pomacea insularum) im Ebro-Delta in Spanien/Katalonien erstellt wurde, zeigte sich, dass von dieser Schnecke unter klimatisch günstigen Bedingungen erhebliche Schäden an Pflanzen in Feuchtgebieten und insbesondere im Reisanbau verursacht werden können. Die von Spanien erstellte Risikoanalyse wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eingehend geprüft und die darin gezogenen Schlussfolgerungen bestätigt. Ebenso wurde von der EFSA eine breit ausgerichtete Regelung der Gattung Pomacea unterstützt, da die meisten Arten Schäden an Pflanzen hervorrufen und eine Unterscheidung verschiedener Arten z.B. im Rahmen von Einfuhrkontrollen nur schwer durchzuführen ist.

Vor diesem Hintergrund sieht der Beschluss 2012/697/EU im Artikel 1 sowohl ein Einfuhrverbot aus Drittländern als auch ein Verbringungsverbot innerhalb der Gemeinschaft von Schnecken der Gattung Pomacea vor. Der Schwerpunkt des Beschlusses liegt dabei auf der Einfuhr und Verbringung von Wasserpflanzen, da diese einen Hauptverschleppungsweg darstellen. Die betroffenen Pflanzen dürfen nur eingeführt werden, wenn sie frei von Pomacea sind und dies in einem Pflanzengesundheitszeugnis bestätigt wird. Der Beschluss macht keinen Unterschied zwischen gewerblichen oder privaten Importen von Schnecken oder Wasserpflanzen.

Zu Frage 3:
Entsprechend Artikel 1 des Beschlusses ist ein Handel mit Schnecken der Gattung Pomacea verboten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich diese Schnecken zwar in Nord- und Mitteleuropa vermutlich im Freiland nicht ansiedeln können, eine Verbringung im Binnenmarkt in südliche Mitgliedstaaten mit geeignetem Klima aber nicht ausgeschlossen werden kann.

Zu Frage 4:
Im Grundsatz ist auch die Züchtung und Weitergabe dieser Schnecken durch private Aquarianer von dem Beschluss erfasst, wobei anzumerken ist, dass zumindest in Nord- und Mitteleuropa aus fachlicher Sicht Kontrollen nicht notwendig erscheinen. Entscheidend ist es, zu verhindern, dass eine Verbringung und insbesondere Freisetzung der Schnecken in gefährdete Gebiete Südeuropas erfolgt. Oft sind es gerade Privatpersonen, die im Zuge der Ausübung ihrer Freizeitbeschäftigung bei der Verbreitung von schädlichen invasiven Arten eine wichtige Rolle spielen.

Zu Frage 5:
Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt in Deutschland durch die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer. Im Rahmen des regulären Kontrollverfahrens an den Einfuhrstellen, dem alle Pflanzenimporte unterliegen, werden auch die von dem Beschluss betroffenen Wasserpflanzen einer pflanzengesundheitlichen Einfuhruntersuchung unterzogen. Die Kontrollen von deutschen Betrieben, die Wasserpflanzen produzieren, erfolgt ebenso durch die Pflanzenschutzdienste in den Bundesländern. Im Falle eines Befalls mit Pomacea-Arten werden geeignete Maßnahmen gegen die Einschleppung bzw. Verbreitung ergriffen. Mögliche weitere Kontrollmaßnahmen und die Durchführung der im Beschluss vorgesehenen Erhebungen müssen noch festgelegt werden. In diesem Zusammenhang stellt die geeignete Information der gewerblichen und nicht gewerblichen Halter und Vermehrer der Schnecken einen wesentlichen Aspekt dar, um eine Verschleppung in gefährdete Gebiete Südeuropas zu verhindern und ähnliche Probleme wie sie derzeit im Ebro-Delta bestehen, zu vermeiden.



Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Christine Bauer

Referat L1 Presse
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Redaktionsbüro H. Hieronimus [mailto:redaktion@hieronimus.de]
Gesendet: Montag, 19. November 2012 14:28
An: Pressestelle BMELV
Betreff: Fragen zu EU-AZ C(2012) 7803

Liebe Kollegen,

könnten Sie mir bitte folgende Fragen beantworten:

1. Wann setzt das Bundesministerium den DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. November 2012 hinsichtlich Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung der Gattung Pomacea (Perry) in die EU und ihrer Ausbreitung in der EU (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 7803) (2012/697/EU) um?

2. Welche Folgen hat die eventuelle Umsetzung für die praktische Durchführung beim Pflanzenimport aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland? A) für gewerbliche Importeure; b) für private Importeure, die etwa in der Schweiz oder in Asien per Internet Pflanzen kaufen.

3. Welche Folgen hat der Beschluss für den gewerblichen Handel mit Apfelschnecken der Gattung Pomacea, die heute bei uns durchaus gehandelt werden, im Freiland aber keine Überlebensmöglichkeiten haben (da sie im Winter sterben)?

4. Welche Folgen hat der Beschluss für den privaten, nicht gewerblichen Handel - Schnecken dieser Gattung werden ja auch von Aquarianern gezüchtet und - oft unentgeltlich - weitergegeben?

5. Wie sollen Verbote kontrolliert werden? Ist an eine Sanktionierung gedacht? Wie erreicht man dann die zahllosen Halter, die nicht über den EU-Beschluss informiert sind? Sind Kampagnen geplant?

Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Fragen bald beantworten würden, da das Verbot ja bereits zum 01.01.2013 in Kraft treten soll und derzeit eine gewisse Verunsicherung bei informierten Aquarianern und Händlern zu verzeichnen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Harro Hieronimus
Redaktion Aquaristik
 
Hi,

damit würde ich einen Moderator bitten, diesen Thread oder eine Zusammenfassung anzupinnen, damit es auch möglichst viele User zur Kenntnis nehmen und nicht weiterhin ihre AS anbieten, falls noch nicht geschehen, würde ich auch in den Markplatzregeln darauf hinweisen oder eine Zusammenfassung anpinnen.
 
Hallo zusammen,

vielleicht eine gute Nachricht für alle Apfelschnecken-Fans:
Zebra-Apfelschnecken (asolene spixi) und
Riesenapfelschnecken (pila ampullacae)
sind von der EU weiterhin für den Import und Verkauf erlaubt. Der ein oder andere mag es wegen der unterschiedlichen Arten wohl schon vermutet oder gewusst haben, ich hatte es direkt angefragt und es wurde offiziell bestätigt.

Viele Grüße
Marc
 
Weshalb ich ja auch die lateinischen Namen und "wie wohl einige schon vermutet oder gewusst haben" geschrieben...

Allerdings ist die Sache an sich weit weniger offensichtlich, wenn man die Tatsachen betrachtet: Die Riesenapfelschnecke frisst bekannterweise Pflanzen! Ich hatte einmal so ein Vieh versehentlich als Apfelschnecke bekommen, das war der Wahnsinn. Eine Schnecke hat mir ein gut bepflanztes 200l Becken in kürzester Zeit kahlgefressen. Eigentlich viel problematischer, wenn die Tiere irgendwo eingeschleppt würden. Die Zebra-Apfelschnecken sind sogar noch etwas robuster gegen Kälte. Darum dachte zumindest ich, dass es zu diesen 2 Arten doch eigentlich auch entsprechende Überlegungen geben müsste oder sie vielleicht sogar in der aktuellen Verordnung noch irgendwo bedacht werden. Ist aber tatsächlich nicht der Fall.

Und ich würde auch mal behaupten, dass die wenigstens Leute auf Anhieb wissen, dass Zebra-Apfelschnecken nicht zur Gattung pomacae gehören...
 
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