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Garnelen/Krebsverkauf Warum 19% Mwst?

Hallo,
nur so eine Idee: Der ermäßigte Satz ist wie früher 7%, die "Warengruppen" für 7% sind gleich gebleben... also müssen Garnelen "früher", also 2006, doch zum gleichen Satz wie heute verkauft worden sein? Was sagen denn eure Kassenbons? Ihr kauft doch nicht alle online, oder?
Gruß
Carsten
 
Hallo Carsten,
wie Alexander bereits geschrieben hat, sind die Preise im Zoofachhandel als Bruttopreise ausgezeichnet. Der Käufer akzeptiert als diesen Bruttopreis, ohne den Steuersatz zu kennen.
Etwas anders sieht es bei einigen Online-Shops aus. Hier sind 19% explizit aufgeführt. Da könnte ein cleverer Jurist möglicherweise argumentieren, der Kunde könne so den zu bezahlenden Nettopreis errechnen, diesen akzeptieren und - nachdem er erfahren hat, dass der Händler einen Fehler gemacht hat - um Korrektur bitten.
Der Kunde hat nach dem Fernabgabegesetz aber innerhalb der gesetzlichen Frist auch noch die Möglichkeit des Rücktritts vom Kauf. Hier muss der Händler dann abwägen, was ihn teurer kommt.

Gruß
Friedrich
 
Hallo Friedrich!

Schön für dich, dass dein Finanzamt das mit den 7% so sieht. Mein Finanzamt sieht das anders. Zu jeder Seite Gesetz gibt es 10 Seiten, wie dies anzuwenden ist und leider ist die Auslegung der Gesetze nicht überall gleich.
Meines Wissens bist du auch der Einzige der 7% berechnet.
Wer 19% auf der Rechnung stehen hat muß diesen Betrag auch abführen. Shops und/oder Züchter die Differenz in die eigene Tasche wandern lassen, leben gefährlich. Das Finanzamt versteht da keinen Spaß.

Tschüß, Kurt
 
Hallo Kurt,
wir haben hier jetzt die entsprechende Passage des UStG mehrfach duchgekaut, wörtlich zitiert, was soll ich sonst noch schreiben? Es gibt einen Gesetzestext, es gibt Erläuterungen, auf wen oder was er anzuwenden ist, alles absolut keinen Interpretationsspielraum.
Nicht Dein Finanzamt sieht es anders, ein Sachbearbeiter kennt anscheinend nicht die anzuwendenden Paragraphen.
Ich darf hier ja keine Shops, Großhändler, Importeure oder andere Quellen nennen - wenn ich nach Deinem Wissen der Einzige bin, der richtigerweise 7% berechnet, ist Dein Wissen in dieser Angelegenheit nicht aktuell.

Gruß
Friedrich
 
Hallo steuerinteressierte Garnelenhalter,

die Umsatzsteuer ist zwar eine Bundessteuer, doch schützt sie uns nicht vor unterschiedlicher Auslegung. Nicht nur die einzelnen Bearbeiter und Finanzämter sondern auch die Finanzgerichte urteilen gelegentlich unterschiedlich. Um zu einer einheitlichen Rechtsanwendung zu finden, muss man dann schon den Bundesfinanzhof bemühen b) .

In der Hoffnung dem vorzugreifen folgendes:
Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes folgt aus der laufenden Nr. 3 der Anlage. Diese Vorschrift verweist auf Kapitel 3 des Zolltarifs, so dass es für die Auslegung der einzelnen Regelungen der Anlage auf die zolltariflichen Vorschriften und Begriffe ankommt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes -BFH - vom 20. Februar 1990 VII R 172/84, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl. II - 1990, 760).

Die zolltarifliche Vorschrift lässt sich hier finden: http://ec.europa.eu/taxation_custom...------&YesNo=1&Indent=-1&Action=1 Maßgeblich ist die anerkannte zoologische Zuordnung der Garnelen. Dazu kann Friedrich gern nochmal etwas sagen (du hast sie den Krebstieren zugeordnet).

Zum Nachlesen gern ein BMF-Schreiben zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes, welches weiterhin Anwendung findet: http://www.steuer.bayern.de/umsatzs...en/BMFS_2004-08-05_erm-Steuersatz.pdf Auch nach meiner Ansicht findet sich für den Bearbeiter im Finanzamt nur ein beschränkter Beurteilungsspielraum.

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Gruß Alexander
 
Hallo Alexander,

die angesprochenen Krebstiere werden in der Zoologie als Crustacea bezeichnet. In diesem Unterstamm finden wir auch unsere Süßwassergarnelen und -krebse, um die es hier ja geht.

Danke für die Erklärungen und sonstigen Literaturverweise.

Einen schönen Abend
Friedrich
 
Also ein bekannter Onlineshop hat jetzt auf 7% umgeschaltet
 
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