Ja, hab ich schon gelesen, da steht:
"Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände..."
Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken"
(oder steht da woanders noch was?)
Deswegen meine Vermutung zu "Zierfischen". Das andere ist wohl eher im Bereich Lebensmittel anzusiedeln, wobei die Ausnahmen Langusten, Hummer, etc. wahrscheinlich bestimmten Zollbestimmungen unterliegen.
Anders kann ich mir nicht erklären, warum diese zum Verzehr gedachten Tiere Ausnahmen darstellen.
Es geht meiner Meinung nach bei solchen "Dingen" grundsätzlich darum, ob sie zum Verzehr bestimmt sind. Siehe z.B. auch "Vogeleier... ausgenommen Eier ohne Schale, ungenießbares Eigelb..." oder oft "genießbare..." Irgendwas.
Bei 28 steht ausserdem auch nochmal was von "Zubereitungen von Fleisch, Fischen... ausgenommen... Langusten, Hummer..."
Auf den Punkt:
Ich denke nicht, dass die Händler beschei..., sondern, dass es so besteuert werden muss.