Moin,
Fakt ist folgendes:
1: Zuerst wird einmal von Mr. Hier-könnte-Dein-Name-stehen generell behauptet, dass DHL als Fracht- bzw. Transportführer nicht für Lebendware haftet, was für sich betrachtet zutreffend ist, aber eben nicht hinsichtlich der Ausnahme für die Wirbellosen. Das ist schlichtweg eine Tatsache aus den AGB's des o.a. Unternehmens. Wenn also so undifferenziert eine solche Behauptung hier als Tatsache dargestellt wird, ohne Bezug auf die einsehbaren AGB's zu nehmen, ist es in meinen Augen nur angebracht, auf den tatsächlichen und wahren Sachverhalt hinzuweisen ... den man eben mit einem Blick hätte einsehen können - wenn man schon den halben Tag im Netz hängt.
2. Dann wird hier erst ein Mitarbeiter des Unternehmens angeführt, der im späteren Verlauf zum "Insider" hochstilisiert wird ... ja wer ist denn der "Insider"? Ein Schalterbeamter oder - angestellter, oder ein Mitarbeiter jener Ich-hätte-gerne-100g-Aufschnitt-und-hier-ist-mein-Paket-"Filialen", die so modern geworden sind? Oder tatsächlich jemand aus der eigenständigen Schadensregulierungsstelle? Ist diese Aussage von der gleichen "Qualität", mit der hier ach so häufig die Kompetenz von Personal aus dem Aquaristikfachhandel angezweifelt wird?
3. Dann landen wir bei der Auslegungssache von AGB's - tscha, erstens ist das nicht neu, und zweitens erkennt der Widerpart ja damit doch die Zuständigkeit der eben noch negierten AGB's an ...
4. Und zum Schluß landen wir noch bei obskuren Hinweisen auf die Deklaration des Inhaltes hinsichtlich "Speisegarnelen" (und morgen packen dann zig Leute Majo in die Pakete, oder was?) ... mal ehrlich, dann würde ich den Ausschluß der Haftung dafür genauso in Frage stellen:
4 Leistungen der DHL
(1) DHL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger
unter der vom Absender genannten Anschrift ab. DHL unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern.
Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise
Vertragsbestandteil, d.h. DHL schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist, soweit nicht für spezielle Produkte etwas anderes geregelt ist. DHL ist unter Berücksichtigung der Interessen des Absenders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen.
Spätestens mit diesem "Gummiparagraphen" könnte sich DHL ja laut Mr. Wong aus allen Laufzeit bedingten Schäden herausreden, wenn diese nicht durch zusätzliche Vertragsabschlüsse, sprich Entgelte, als Zusatzleistungen vereinbart wurden ...
Dann würde auch kaum ein Groß- oder Fachhandel noch den Versand von Wirbellosen mit DHL o.ä. Frachtführern unternehmen, da kaufmännisch zwar Schäden einkalkuliert werden, aber irgendwann der Haftungssinn gänzlich irreal werden würde, oder? Und ich spreche hier nicht von einem Dutzend Garnelen, sondern betrachte hier alleine mal den ganzen Sektor lebender Futtertiere, wirbellos ...
Also bleibt es dabei, dass DHL für den uns interessierenden Sektor haftet, solange ich als Versender meiner Sorgfaltspflicht nachkomme - und sollte es zu einem Schaden kommen, mögen wir von Speisegarnelen (was ja für sich betrachtet auch schon ein Aufruf zum Betrug ist) verschont bleiben und auf die Kulanz des Unternehmens hoffen ...
Und da kann ich aus der Vergangenheit bisher von keinem unkulanten Transportunternehmen berichten, nicht nur auf DHL bezogen, obwohl ich, wie etliche Posts vorher angemerkt, für die Zustellung auf Grund meine Ausliefererfahrung nur noch DHL nehme.