Das ist ein Irrtum. In Gesetzen steht fast immer gewerbsmäßig. Das bedeutet, dass auch Züchter so eingestuft werden können, wenn sie von der Behörde so eingestuft werden. Derzeit erfolgt eine solche Einstufung rein anhand des geschätzten Jahresumsatz. In der Aquaristik sind das erzielte Einnahmen von 2000€ pro Jahr, Wohlgemerkt Einnahmen und nicht Gewinn. Das ist in der jetzigen Durchführungsverordnung zum Tierschutzgesetz bereits festgehalten. Wenn die Behörde einen so einstuft kann man natürlich Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen. Ob man damit durchkommt ist ungewiss. Wie gesagt, dass ist aber bereits heute so. Und es gibt tatsächlich Ämter, die genau solche Großanbieter suchen. also nicht speziell in der Aquaristik aber generell.Gewerblich ist nur wenn Gewerbe angemeldet ist.
Ich mit meinen 15 Becken habe im vergangen Jahr keine 500€ eingenommen. Das reicht für ein neues Mikroskop das wahrs. morgen ankommt. Bin aber weit von dieser Grenze entfernt und von einer Gewinnerzielungsabsicht noch viel weiter. Wenn man es drauf anlegt erreicht man die 2000€ aber sehr schnell. Und dann gelten die gleichen Regeln wie für Gewerbetreibende, auch wenn man kein Gewerbe hat oder haben muss. Also z.B. bei Verkauf von Fischen die Sachkunde nach §11 und die Abnahme der eigenen Anlage durch den Amtstierarzt.