oder der Arbeitgeber manche Leute nur einstellt, weil sie bspw. aus dem Bereich Versicherungsvertreter oder der Kundenaquise bei 1&1, Telekom usw. stammen und somit gut labern können und nebenher ein AQ mit Guppys zuhause haben.
Im Lebensmittelbereich ist es Pflicht, seinen Fachverkäufer zu erwerben, z.B. für Käse oder Fisch.
Ich bin gut 50, habe erst seit 10 Jahren einen Computer. Bildest Du Dir im ernst ein, daß all mein Wissen ohne verlinkbare Quellen nichtig wäre. Du benimmst Dich wie die Kirche nach der Inquisition. "Quellen gibt es nicht (weil nicht greifbar), also darf das Wissen nicht nicht angewendet werden". Reite doch auf Deinem Quellennachweis rum.Du hast die Behauptung aufgestellt, dass es eine gesetzliche Beratungspflicht gibt.
Diese gibt es meiner Meinung nach nicht.
Daher ist es an Dir, diese zu belegen, da Du die Behauptung aufgestellt hast.
Das kannst Du nicht, da diese nicht existiert.
Wenn man einem plötzlichen Angriff nicht mehr ausweichen kann, hat man sich dann angreifen lassen? Deine Ausdruckweise ist schwächer als mein nicht vorhandener Quellennachweis.Natürlich habe ich keine Ahnung von Eseln. Ich bin ja auch kein Tierpfleger.
Was ist denn an dem Ausdruck "treten lassen" falsch? Nichts.
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