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Problem beim Versand.

zipora

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Hallo,

ich brauche mal Eure Hilfe!
Anfang der Woche habe ich Garnelen versendet.
3 Breathing Bags a 10 Tiere. Das Paket wurde von DHL beschädigt und neuverpackt.
Als der Empfänger das Paket geöffnet hat war ein Beutel geplatzt und die Tiere natürlich tot.
Jetzt verlangt der Käufer von mir, dass ich den Schaden ersetzte, was ich aber nicht einsehe da ich es ja nicht Schuld war und die Tiere auch nur privat verkaufe. Die anderen 20 Tiere sind wohlauf. Was sagt Ihr dazu?????

LG Zipora
 
Auch ich hatte letztends so einen ähnlichen Fall, nur eben anders herum und bei einer Pflanzensendung.DHL hatte mein bestelltes Paket auch als beschädigt und neu verpackt angegeben, leider blieb das dann auch eine Woche liegen dort.Mit dem shop wurde dann ausgemacht, daß sie mir eine Ersatzlieferung schicken und ich dieses Paket nicht mehr annehmen sollte.(die Pflanzen waren sicherlich hinüber)
Shops sind oft ja noch abgesichert oder haben einen Kosten-Ausgleich für sowas oder handeln eben auf Kulanz..bei privatleuten sieht e shier ja adners aus.

Und an sich trägt der die Schuld, der den Schaden verursacht hat.Ich hatte mich selbst etwas erkundigt und den link hier zu gefunden, der Kunde/Empfänger muß normalerweise bei DHL einen Schaden melden und enstprechend auch den Ersatz (sei es Geld zurück) dort forden in einem solchen Fall.Schwierig wird es halt sein, wenn DHL sich weigert und erstmal die Beweislage verlangt, daß auch tatsächlich die Beschädigung von Ihnen kommt und nicht doch durch schlechte Verpackung verursacht wurde.Ist DHL aber der Verursacher muß auch DHL für die Kosten aufkommen und nicht Du!

Sieh mal hier den link: http://www.dhl.de/de/paket/hilfe-kundenservice.html
 
Hallo :)

Ohne auch nur einen blassen Schimmer zu haben, wie das rechtlich aussieht: Ich würde natürlich das Geld zurück zahlen. Das wäre jedenfalls so mein spontanes Gefühl... und zwar GERADE wenn es nur privat ist. Bei einem kommerziellen Händler würd ich damit rechnen, dass er sich auf die rechtliche Position zurückzieht... wie auch immer die ist... aber wenn ich privat was verkaufe, ist für mich Kulanz oberstes Gebot... man muss ja schließlich nicht sein Butterbrot von dem Geld bezahlen.
Zumindest würde ich anbieten, gegen Portoerstattung die verstorbenen Tiere zu ersetzen... wenn davon noch welche abzugeben sind.
Ist nur ein Gefühl... kann ich nicht begründen. Vielleicht verstehe ich auch unter Privatverkäufen mehr eine Art Freundschaftsdienst unter Gleichgesinnten...
Das Drama ist doch, dass Tiere jämmerlich verreckt sind, das kann man eh nicht mehr gut machen. Der Rest ist doch Pipifax....

Lieben Gruß

Kirsten
 
Es ist immer eine Frage, was die rechtliche Seite sagt und was man selbst als Kulanz in solchen Fällen machen möchte.Ich selbst würde wahrscheinlich erstmal klären lassen, ob DHL hier Verursacher ist und entsprechend auch aufkommen muß.

Sollte ev. unklar bleiben ob es durch DHL verursacht wurde, eine schlechte Verpackung Schuld war oder eben der Transportbeutel einen Mangel hatte, würde ich wohl dem Käufer entgegen kommen und wenigstends zur Hälfte des Preises eine Entschädigung anbieten als Kulanz.
 
Also soweit ich weiß steht im BGB dass bei Privatkäufen das Risiko des Versandes allein beim Käufer liegt, aber lies das lieber vorsichtshalber noch mal nach (gibt es ja online), ist nur eine Info vom Hörensagen.
Ich würde in so einem Fall zunächst zur Post gehen und dort versuchen etwas zu erreichen (Versuch macht kluch) und wenn das nicht klappt dem Käufer anbieten ihm die hälfte des Kaufpreises rückzuüberweisen, so verteilt sich der Schaden auf beide Seiten und der Käufer fühlt sich nicht alleine im Regen stehen gelassen.
Ansonsten macht es Sinn immer vor dem Kauf darauf hinzuweisen, dass das Risiko beim Käufer liegt.:)
 
Hallo.
Genau dieses Thema hatten wir gerade erst in einem anderen Forum.
Lt. Gesetz ist der Verkäufer (wenn Privatperson) nicht mehr haftbar zu machen, sobald er die Ware an DHL übergeben hat.
Man kann aber über DHL eine Schadens/ Verlustmeldung machen.
Wirbellose Tiere sind versichert.
Die Beschädigung, und damit der tot der Tiere wurde von DHL verursacht.
Ich würde es zumindest mal versuchen.

LG Bianca
 
hallo zipora,
ich finde es vom Käufer extrem dreist dich in Haftung nehmen zu wollen,immer vorausgesetzt das die Verpackung ordentlich war.
wenn jemand das versandrisiko nicht auf sich nehmen will muss er halt selbstabholen.
selbst bei nem gewerblichen Verkäufer würde ich den nicht anschreiben bei sowas,dhl hat den schaden verursacht,dhl muss zahlen
dafür nimmt man ja versicherten versand.
 
Deswegen beim Verpacken immer schön Fotos machen zur Dokumentation im Schadensfall DHL gegenüber.
 
Eigentlich recht einfach beim Privatverkauf:

Deine Pflicht ist fehlerfreie Ware ordnungsgemäß zu verpacken.
Die Pflicht von DHL ist es mit den Paketen sorgsam umzugehen.
Wenn einer seine Pflicht nicht erfüllt, haftet er.
Wenn aber beides erfüllt ist, hat der Käufer Pech gehabt.

Du schreibst nur von dem Beutel, wenn der frei im Karton war oder nur ein bißchen zerknüllte Zeigung drumrum, würde ich Dir die Schuld geben.

Waren die Beutel gut verschlossen und wirklich gut gepolstert, dürfte DHL das zu vertreten haben.

Geht es aber nur um einen kleinen Betrag oder um Tiere die Du nochmal liefern kannst, solltest Du Dich zugunsten des guten Rufes des Internethandels unter Privatleuten meiner Ansicht nach einfach kulant zeigen und Dich einigen.
 
Der Karton war mit Styropor ausgelegt (Boden und an alle Seiten) Die drei Beutel waren im Karton im Dreieck angeordnet und drumherum alles dick mit Zeitungspapier ausgefüllt. Auch obendrauf jede Menge Zeitungspapier und dann der Deckel vom Karton.
Verklebt hab ich sogar noch mit Paketband "Vorsicht zerbrechlich"...
Der Beutel in der Mitte ist geplatzt. Als hätte jemand in der Mitte in den Karton getreten.
Der Herr möchte jetzt Rechtsmittel nutzen.
Absolut unverschämt. Der Betrag um den es geht sind 40 Euro.

LG Zipora
 
Hallo,

war der Versand versichert? Dann würde ich mich erstmal an DHL wenden. Im Übrigen schau mal § 447 BGB. "(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich."
Könnte dir eventuell weiter helfen ;)
 
Hallo Zipora,

rein rechtlich sehe ich das so: Wenn das Paket ordentlich verpackt war und man als Privatperson verkauft, geht die Gefahr mit Abgabe an die Transportperson auf den Käufer über. So steht es auch im Gesetz. Insofern müsstest du für diesen Schaden nicht aufkommen.

Der Karton war mit Styropor ausgelegt (Boden und an alle Seiten) Die drei Beutel waren im Karton im Dreieck angeordnet und drumherum alles dick mit Zeitungspapier ausgefüllt. Auch obendrauf jede Menge Zeitungspapier und dann der Deckel vom Karton.

Verklebt hab ich sogar noch mit Paketband "Vorsicht zerbrechlich"...
Das klingt für mich nach einer ordentlichen Verpackung.

Es versteht sich natürlich von selbst, dass man als Verkäufer auch in dem Fall in Form einer Schadensanzeige Kontakt mit DHL aufnimmt. So wie das Paket beschrieben wurde, klingt es eindeutig so, als sei seitens DHL unsachgemäß mit dem Paket umgegangen worden.
 
Hi.
Dann lass ihn die Rechtsmittel gehen.
Du bist ne Privatperson, da kann er ausser auf Kulanz, auf nichts hoffen.
Ich selbst tüte meine Tiere z.b. immer doppelt ein.
So verteilt sich die Last durch Belastung auf beide Beutel, was sie dadurch stabiler macht.

Du kannst DHL über deren Homepage anschreiben, das die Ware beschädigt wurde, und dies zum Tod von Wirbellosen geführt hat.
Dann listest Du auf was und wieviel es war, und den Preis.
Kann sein das Du ne Rechnung erstellen musst, damit die nen Nachweis für den dafür gezahlten Betrag haben.

Wenn DHL sich weigert, ist das Gesetz auf Deiner Seite.
Also immer mit der Ruhe.
Wenn er kein Recht zugesprochen bekommt, dann muss er sogar noch Deine Anwaltskosten tragen.
Es gibt die Möglichkeit, das Du die Schadensmeldung machst, man muss nur das richtige Formular bei DHL anfordern.
Hab ich ja selbst schon gemacht.

LG Bianca
 
Nur zu dumm dass evt. ein Rechtsverfahren wegen Mangel am öffentlichen Interesse bzw wegen zu geringen Schadens eingestellt wird oder es gar nicht soweit kommt.
So wie du die Verpackung beschrieben hast, würde ich diese als in Ordnung bezeichnen.
Was will er machen nen ANwalt einschalten?
Soll er doch weil er dann erst mal seine Rechtskosten selber tragen muss und in 1. und 2. Instanz zahlt er seine rechtskosten selber und dafür gibts keine Rechtschutzversicherung bei Privatkauf/Privatverkauf^^
Lass ihn doch kommen, verhalte dich ruhig und sachlich und verweiße auf dhl-schadensregulierung wie oben bereits mehrfach beschrieben^^
 
Hallo,

Nur zu dumm dass evt. ein Rechtsverfahren wegen Mangel am öffentlichen Interesse bzw wegen zu geringen Schadens eingestellt wird oder es gar nicht soweit kommt.
....
das ist so falsch. Ein Strafverfahren(!) würde mangels öffentlichem Interesse nicht eingeleitet, darum geht es hier jedoch nicht. Hier geht es um ein privatrechtliches Schadenersatzverfahren - da spielt öffentliches Interesse keine Rolle und auch die Schadenshöhe spielt keine Rolle.
Aber unabhängig davon würde ich mir als privater Verkäufer, wenn ich meine Sorgfaltspflichten (Verpackung) erfüllt hätte, keine Gedanken machen.
 
Der Karton war mit Styropor ausgelegt (Boden und an alle Seiten) Die drei Beutel waren im Karton im Dreieck angeordnet und drumherum alles dick mit Zeitungspapier ausgefüllt. Auch obendrauf jede Menge Zeitungspapier und dann der Deckel vom Karton.
Verklebt hab ich sogar noch mit Paketband "Vorsicht zerbrechlich"...
Der Beutel in der Mitte ist geplatzt. Als hätte jemand in der Mitte in den Karton getreten.
Der Herr möchte jetzt Rechtsmittel nutzen.
Absolut unverschämt. Der Betrag um den es geht sind 40 Euro.

LG Zipora
lass es drauf ankommen! du hast als privatperson verkauft!
das paket ist versichert bis 500EUR und es waren wirbellose, die sind versichert.
melde es DHL, wenn der käufer keine fotos gemacht hat kann er nichts beweisen.

ich würde da NIX zurück zahlen! gerade wenn er einem so kommt! pff.....
du hast alles perfekt verpackt! der fehler liegt bei DHL.
 
Nur zu dumm dass evt. ein Rechtsverfahren wegen Mangel am öffentlichen Interesse bzw wegen zu geringen Schadens eingestellt wird oder es gar nicht soweit kommt.
So wie du die Verpackung beschrieben hast, würde ich diese als in Ordnung bezeichnen.
Was will er machen nen ANwalt einschalten?
Soll er doch weil er dann erst mal seine Rechtskosten selber tragen muss und in 1. und 2. Instanz zahlt er seine rechtskosten selber und dafür gibts keine Rechtschutzversicherung bei Privatkauf/Privatverkauf^^
Lass ihn doch kommen, verhalte dich ruhig und sachlich und verweiße auf dhl-schadensregulierung wie oben bereits mehrfach beschrieben^^

Uiuiui, da ist aber viel ins Blaue hinein behauptet....

Da muß ich ein bißchen korrigieren: Strafrecht ist hier erstmal gar nicht relevant. Für Betrug gibt es keine Anhaltspunkte, und das würde die Staatsanwaltschaft auch sofort sehen und deshalb einstellen, hat mit öffentlichem Interesse nicht wirklich zu tun.

Im Zivilrecht muß er natürlich in Vorleistung gehen, wenn er mahnt oder klagt. Aber die Kosten der ersten und zweiten Instanz trägt nicht einfach der Kläger, sondern der Verlierer, natürlich den gegnerischen Anwalt nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren.

Und eine private Rechtsschutz deckt im Normalfall durchaus Rechtsstreitigkeiten um Kaufverträge ab. Die gibt aber nur Deckungszusage für eine Klage, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Hier also eher weniger. Außerdem nehme ich an, dass die meisten Verträge eine Selbstbeteiligung enthalten, die Streitigkeiten von Streithanseln wegen Geringfügigkeiten sicher ganz gut vermeiden.

Der Käufer soll seine Beweisfotos an DHL schicken und sich von denen den Schaden ersetzen lassen. Klar, dass der Verkäufer unterstützend mitwirkt, wenn das nötig ist.
 
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