Get your Shrimp here

Post zerstört Paket mit garnelen!!!

Aber sie lassen dich zurückrufen, wenn dud arauf bestehst. Mir durften sie die Nummer auch nicht geben, deshalb habe ich meine Nummer zu dem reklamationsbericht mit der Bitte um Rückruf schreiben lassen und das hat funktioniert.
 
was bringt dir das wenn du weißt wo das Paket sich befindet? Die Schadensermittlungstellen werden auch von Paketen angelaufen deren Empfängeradresse sehr schlecht leserlich sind oder bei denen es komplett abhanden gekommen ist. Es gibt nur sehr wenige dieser Stellen.


Wenn du weißt wo das Paket ist, und die Telefonnummer
von der Station hast, kannst du da anrufen und denen sagen, dass in dem
Paket lebende Tiere sind und die es bevorzugt behandeln sollen.

Und dann kannst du es auch abholen.
Ich hab hier gleich so ein Zentrum bei mir um die Ecke.

Wenn es im DHL Zentrum in Langgöns (Mittelhessen) liegt, musste mich kontaktieren,
dann kann ich vorbeifahren und gucken ob noch was zu retten ist.
 
Hallo Nick,

Wenn du weißt wo das Paket ist, und die Telefonnummer
von der Station hast, kannst du da anrufen und denen sagen, dass in dem
Paket lebende Tiere sind und die es bevorzugt behandeln sollen.
Also ich würde die Mitarbeiter von DHL schon so einschätzen, dass sie das von selbst erkennen, dass es sich um lebende Tiere handelt ;)
 
Ach ihr dreht mir heute auch wirklich jedes Wort herum :p


Wenn das in die Schadensstelle kommt, wird das in ein Lager
gestellt wo dann hunderte defekte Pakete darauf warten, dass
sie von einem DHL-Mitarbeiter untersucht werden.

Und da kann es auch vorkommen dass die Pakete 1-2 Wochen nur stehen,
bevor es jemand öffnet.

So und jetzt keine Widerworte mehr! Sonst gehts ohne Essen ins Bett! :rolleyes:
 
Hatte der Nachbar gewusst daß Garnelchen drin sind? Dann hätte er wohl die einfachste und schnellste Schadensbegrenzung machen können und das Paket annehmen sollen, die Tüte hätte er sicher irgendwie dicht bekommen und ein Schluck Leitungswasser hätte sie wohl sicher auch nicht umgebracht, kein Wasser dagegen schon....




René
 
Ich hatte auch mal so einen Fall! Da hat das Paket getropft, als es bei mir ankam, der Postzusteller hat mich nur angesehen und ich hab es natürlich angenommen und sofort geöffnet. Der mir das schickte, hatte einen großen Fischbeutel prallvoll mit Wasser gemacht und mit Draht! verschlossen. Dachte auch, dass er sich auskennt, war aber wohl nicht so. Die Tiere haben aber noch gelebt, weil so viel Wasser da drin war und etwa die Hälfte ausgelaufen war. Das hatte aber gereicht, um das Paket durchzuweichen.

Ich versende kaum noch in Tüten und wenn, dann in kleinen Fischtransportbeuteln, die ich entweder doppelt nehme, oder eben drei Stück gemeinsam in einen großen Beutel tue. Dass zwei Beutel platzen ist viel unwahrscheinlicher. Dann muss man gut auspolstern, ohne Knautschzone ist da nix zu machen, wenn es mal runterfällt, oder ein großes, schweres Paket draufgeknallt wird.

Ein Aufkleber oder Aufschrift mit dem Hinweis, dass lebende Tiere drin sind, oder etwas Zerbrechliches kann schon helfen, weil ein Zusteller mit Sicherheit, wenn das öfter vorkommt, dass bei seiner Tour was beschädigt ist, einen Rüffel bekommen kann und daher wird er eventuell eher aufpassen, wenn ständig seinetwegen Reklamationen sind. Bei Geld hört der Spaß ja wohl auch beim Arbeitgeber auf.

Liebe Grüße von Noa
 
Dies bezieht sich nur auf Waren die nicht verderblich sind!!
Und lebende Tiere sind ganz klar verderblich.

sorry, aber wo hast du das denn her?
wenn ein gegenstand nicht von der beförderung ausgeschlossen ist gelten selbstverständlich die vetraglichen regelungen.
und die beinhalten die transportversicherungen.

Also bekommste gar nix.

da hast du allerdings unbeabsichtigt recht.
ER kriegt nix.
wenn jemand was kriegt dann der absender, da er den vertrag abgeschlossen hat.
vorausgesetzt der fehler lag nicht bei ihm (sachgerechte verpackung)

der empfänger wird weder entschädigt, noch kann er für die oben vermuteten evtl. schäden an anlagen o.ä. haftbar gemacht werden.
 
Also Markus.... das Geheimnis ist mal wieder das Kleingedruckte
bzw. die AGBs.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


der DHL PAKET/ EXPRESS NATIONAL

7 Versicherung

(1) DHL schließt im Falle der Vereinbarung des Services „Transportversicherung
2.500 EURO“, „Transportversicherung 25.000 EURO“ oder
„Transportversicherung für DHL Domestic“ sowie der Zahlung des
entsprechenden Zusatzentgelts eine Transportversicherung zugunsten
und auf Rechnung des Absenders ab. Diese Versicherung deckt das
Interesse des Absenders an jeder bedingungsgerechten Sendung gegen
die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit der vereinbarten
Versicherungssumme je Sendung (Packstück) auf Erstes Risiko.
(2) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt:
1. Schäden an Sendungen, die Verbotsgüter im Sinne der Ziffer 2 Abs.2
enthalten.2. Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung
Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt.
3. Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder
durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls vom Absender verursacht
worden sind.
(3) Die Einzelheiten der Transportversicherung regelt die Broschüre
„Transportversicherung“.
2 Vertragsverhältnis - Begründung und Ausschluss von Verbotsgut



(1) Der Absender ist verpflichtet, vor dem Abschluss des Beförderungsvertrages
zu erklären, ob Inhalt der Sendung die in Absatz 2
näher bestimmten ausgeschlossenen Güter („Verbotsgüter“) sind. DHL
erklärt bereits jetzt, dass DHL im Grundsatz keine Beförderungsverträge
über Verbotsgüter schließt. Schaltermitarbeiter, Zusteller, Abholfahrer
und andere, nicht leitende Mitarbeiter der DHL und sonstige Erfüllungsgehilfen
sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über Sendungen
mit Verbotsgütern zu schließen. DHL akzeptiert die Übergabe von
Sendungen durch oder für den Absender und deren Übernahme in die
Obhut der DHL oder von ihr beauftragter Unternehmen (Einlieferung
bzw. Abholung) als Nachweis des Abschlusses des Beförderungsvertrages
nur, wenn Inhalt der Sendung kein Verbotsgut ist. Der Absender kann die
Übernahme von Sendungen, die Verbotsgüter enthalten, nicht als
Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Beförderungsvertrages
verstehen. Von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen
können nur von leitenden Mitarbeitern in schriftlicher Form vereinbart
werden. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Absenders wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(2) Verbotsgüter sind:
1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder
Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen
oder, ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelvereinbarung,
besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes
Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;
2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen
verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;
3. Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben,
Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; ausgenommen
sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen
und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen
trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung
sicherstellen; ausgenommen sind ferner medizinisches
oder biologisches Untersuchungsmaterial, sofern die Regelungen für
die Beförderung von gefährlichen Stoffen beachtet werden;
4. Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen
Vorschriften unterliegt; für Ausnahmefälle gelten die Regelungen
für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen
; § 410 HGB bleibt unberührt;
5. Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 25.000,- EURO
brutto; die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 6 bleiben von
dieser Wertgrenze unberührt;
6. Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine,
Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten,
Scheck-, Kreditkarten, gültige Briefmarken, gültige Telefonkarten
oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im
Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren
durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von
mehr als 500,- EURO enthalten; Näheres bestimmt die Übersicht
Wertgegenstände;
7. Alle am selben Tage übergebenen Sendungen an denselben
Empfänger, die Güter gemäß Ziffer 6 im Gesamtwert von mehr als
500,- EURO enthalten.



Und wenn die Post eh nicht über den Transport von lebenden Tieren informiert
wurden, habt ihr eh keine Chance.

Zusätzlich gibt es dann da noch die

VERORDNUNG (EG) Nr. 1/2005 DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION
vom 22. Dezember 2004
über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden
Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG
und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97

Und da steht so viel drin, was uns lieben Garnelenversendern im Streitfall den Kopf kosten würde...!

Also würde ich mich mal ganz locker machen, hoffen dass DHL
nicht noch wegen "Wasser in der Anlage" irgendetwas beschädigt wurde
und versuchen die Tiere zu sichten, ob sie noch leben.
 
Hallo Leute,

also beruhigt euch bitte mal wieder. Der Absender war ich. Was genau schief gelaufen ist weiß ich noch nicht, habe aber bereits mit DHL telefoniert, die wollen sich bei mir melden. Ich habe denen auch gesagt, daß Garnelen drinn waren und die Frau wollte sofort beschleunigen, das nach den Tieren geschaut wird, ob sie noch zu retten sind. Sie hat mir am Telefon auch nochmal versichert klar ist Garnelenversand mit DHL erlaubt.

Außerdem hatte ich auch sofort Ersatz versprochen. Laßt uns die Sache doch erstmal in Ruhe klären.

Danke Micha
 
ja nick, ich kenne die agb.
nur sollte man sie genau lesen.

nur sind garnelen, als wirbellose, der, in der schön rot unterlegten, zugehörigen ziffer 2 abs.2, als beispiel genannten bienenkönigin gleichzusetzen und damit eben kein "verbotsgut".

da greift dann deine ausführlich gepostete ausschlußklausel nicht.
also: versichert.

kein geheimnis und nichtmal kleingedruckt.

ich verstehe nicht warum immer wieder von einem verbot von garnelenversand durch dhl gesprochen wird.
 
Ich drück dir mal die daumen das es auch für dich ohne Ärger von DHL endet Micha. Denn wie schon weiter vorne geschrieben können die auch ne Schadensforderung an dich stellen wenn andere Sendungen beschädigt worden durch das auslaufen.


Über versenden von Wirbellosen mit DHL brauchen wir ja hier nicht mehr diskutieren, denn DHL darf das. "...sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen
trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung
sicherstellen..."
steht ja nun klar und deutlich in den AGB.
 
ja nick, ich kenne die agb.
nur sollte man sie genau lesen.

nur sind garnelen, als wirbellose, der, in der schön rot unterlegten, zugehörigen ziffer 2 abs.2, als beispiel genannten bienenkönigin gleichzusetzen und damit eben kein "verbotsgut".

da greift dann deine ausführlich gepostete ausschlußklausel nicht.
also: versichert.

kein geheimnis und nichtmal kleingedruckt.

ich verstehe nicht warum immer wieder von einem verbot von garnelenversand durch dhl gesprochen wird.


Weil es im internationalen Versand so ist. Aber National ist es natürlich nicht verboten!
Sagt ja auch keiner.. aber Versichert ist es nicht. Kan natürlich sein
dass DHL trotzdem Zahlt.

Aber da Garnelen (wie alle Tiere) wie unter 2.1 beschrieben ein temperaturgeführtes
Gut ist, muss DHL nicht zahlen.


Aber wenn ihr da schon angerufen habt, und DHL net rumnörgelt ist ja
alles gut. Versende auch noch viel mit DHL weil der Service eigentlich recht gut ist.
 
"Weil es im internationalen Versand so ist. Aber National ist es natürlich nicht verboten!
Sagt ja auch keiner.. aber Versichert ist es nicht. "


sorry, aber willst oder kannst du es nicht verstehen?
noch niemand hat hier von "paket international gesprochen"
selbst du hast oben die nationalen agb als argument gepostet.
leider nur den falschen bereich rot eingefärbt.
nochmal ganz klar und einfach:

WENN ES ERLAUBT IST, IST ES VERSICHERT!
kein wenn, kein aber, kein eventuell

auf einmal werden garnelen "temperaturgeführtes gut".
wie willst du das denn begründen?
garnelen erfordern den einsatz von klimatisierten laderäumen?

das einzige argument das greift wäre nicht sachgerechte verpackung.
kann ich so nicht beurteilen.



aber nett daß du mir meinen job und unsere agb erklärst... :D
 
Hier du gehst mir langsam auf den Kecks...

Du hast gefragt warum immer wieder von einem verbot von garnelenversand durch dhl gesprochen wird. Und da habe ich dir geantwortet weil es international so ist.
Und viele Leute die Grenze nicht ziehen können.

So und Garnelen vverrecken doch wohl bei -5°c oder?
Sind also ein temperaturgeführtes Gut!


Und von wegen WENN ES ERLAUBT IST, IST ES VERSICHERT!
So einfach ist die Sache nicht. Aber mir wird es jetzt auch langsam
zu blöd mit dir.
 
Hallo,

ich denke das es jetzt mit dem Angiften und dem rechthaben reicht.

Wartet doch einfach mal ab was DHL macht, und schlagt euch nicht gleich die Köpfe ein. Die ganze Geschichte läuft bereits, und eure Diskusion hilft auch keinem der beiden.
 
Vielleicht mal allgemein zu AGB´s, Verträgen, Gesetzestexten, etc.
Wie heisst es so schön: Papier ist geduldig. Man kann nun mal nicht jede Eventualität, die eintreten könnte, in einen Gesetzestext, einen Vertrag oder eine AGB schreiben. Und selbst wenn es benannt ist, ist es immer noch verhandelbar. Kenne ich zu genüge aus meinem Beruf. Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn man freundlich auf den Geschäftspartner zugeht, Ihm sein Problem schildert, läßt jeder mit sich reden. Auch DHL ;-)
Sich hier über einen Passus einer AGB zu streiten ist müßig, da die Entscheidung ja eh ein anderer trifft ;-))
 
schade wenn einzelne, statt argumenten zugänglich zu sein, lieber beleidigend werden.

leider ist auch die eg verordnung zuasmmenhanglos, die gilt für lebende wirbeltiere.
ich denke in einem thread über den versand von garnelen sollten zumindest die rahmenfakten richtig dargestellt werden.

ende der rahmendiskussion meinerseits
 
Und die Garnelen als "Sache" an sich sind bei einigen Versandunternehmen erlaubt bzw. nicht ausdrücklich verboten - wohl aber Flüssigkeiten und somit hat sich die Angelegenheit dann meistens auch schnell erledigt. Habt ihr da mal einen Blick drauf geworfen?




René
 
Das "Tier" an sich, egal od Hund Katze Maus oder Garnele wird rechtlich in unserem fortschrittlichem Land immer noch als Sache angesehen.
 
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