Get your Shrimp here

Neubewertung der Apfelschnecke 2014 laut EFSA

Vorsicht. Mach dich mal bei euren Behörden schlau o die Apfelschnecke überhaupt importiert werden darf. Habe mal gehört, dass ein Import von Tieren jeglicher Art bei euch in der schweiz wohl nicht so einfach sein soll
 
Ich hab mich schon schlau gemacht, weil ich ja öfters Garnelen in Deutschland bestelle und dann an der Grenze abhole ;) Wirbellose sind kein Problem, also Schnecken und Garnelen. Bei Krebsen sieht das anders aus, weil gewisse einheimische Arten schon durch eingeschleppte amerikanische Arten fast ausgestorben sind. Grundsätzlich gibt es ein Verbot z.B. für Achatschnecken, aber Apfelschnecken sind ausdrücklich erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen,
vielleicht kann mir jemand sagen, warum man online AS bestellen/ beziehen kann?
Ich hab da gestern mal eine Bestellung aufgegeben.:drool5:
 
Weil nicht alle Arten unter das Verbot fallen, siehe einige Beiträge vorher, Serge hat aufgeschrieben, welche.


Viele Grüße von Stefanie
 
Oh man, bin ich [strike]blöd[/strike] blind :banghead:
 
Weil sich viele Händler einen Dreck um das Verbot scheren und hoffen, nicht erwischt zu werden. Da die Kontrollen anscheinend auch eher selten stattfinden.... wer will es ihnen verübeln.
 
Naja. Soweit ich weiß, sind momentan nur die Pomacea verboten. Arten der Gattungen Filiponea, Afropomus, Asolene etc.. sind ja noch erlaubt ;)
 
Arten der Gattungen Filiponea, Afropomus, Asolene etc.. sind ja noch erlaubt ;)
Augen auf beim Kauf - so mancher bietet unter den erstgenannten zwei Arten heimlich (oder un-heimlich) Pomacea an. :no:
 
Und da in der EU Reislobbyisten und keine Schneckenexperten zu finden sind, fällt das auch keinem auf.
Auch überhaupt sehe ich ein generelles Kontrollproblem der mittlerweile überhand nehmenden Normen. Mehr der Zufall entscheidet über eine Aufdeckung, als tatsächliche staatliche Kontrolle. Aber wer soll diese Kontrolle auch bezahlen? Da stellt sich die Frage ob man wirklich jede Norm braucht. Vor allem ob man in der Wüste Eisbären verbieten muss!
 
Da die Schnecke kein Wirbeltier ist, kann man sie auch ohne vernünftigen Grund einfach töten.

Hinter meinem Widerspruch stand auch mehr der Gedanke, dass eine explizite Vorschrift, alle AS in privater Hand zu töten, zu (hoffentlich massiven) Problemen mit Aquarianern führen würde. Es steht jedenfalls so nicht drin und Fakt ist, wenn man die vorhandenen Schnecken _nicht_ tötet, vermehren sie sich eben weiter. Und das das zwangsläufig zur weiteren Verbreitung der Tiere unter Haltern führt, kann sich wohl jeder ausrechnen. Ohne Tötungsaufruf ändert sich im Grunde nur, dass sie nicht mehr in öffentlichen Shops etc. verkauft werden dürfen.
 
Alle sprechen von "Tiere töten". Wo genau lest ihr das heraus? Wer hat wann und an welcher Stelle der Verordnung vom Töten privat gehaltener Tiere gesprochen? Welchen Sinn soll das machen?
Und auch wenn man seine AS nicht tötet, vermehren sie sich nicht zwangsläufig. Man sollte im Falle unerwünschten Nachwuchses einfach mal alle paar Tage unter die Aquarienabdeckung schauen und diese nach neuen Gelegen kontrollieren. Vorhandene sammelt man ab und friert sie ein, bevor man sie entsorgt. Wo ist da das Problem?
 
Zurück
Oben