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Hallo Laura,
das hat nichts mit Meisterpflicht zu tun, bei uns ist Gelsenwasser zuständig und auf ihrer Seite sind Firmen aufgelistet, nur die gelisten Firmen darf ich beauftragen, wie das bei euerm Wasserversorger ist kann ich nicht sagen, aber das müsste Dein Vater ja wissen, sonst steht es auf der Seite vom Versorger.
LG Norbert
Hallo Norbert,
ich kenne das eigentlich nur so, dass der Wasserversorger nur bis zur Wasseruhr zuständig ist und dahinter kann man sich bei der eigenen Immobilie nen Fachbetrieb selbst aussuchen. Bei Mietshäusern/Wohnungen ist das natürlich nicht so einfach.
Die Versicherungen zicken in der Regel nur wenn man selbst Hand angelegt hat. Wenn die Arbeiten durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden ist das i.O. Wenn der Fachbetrieb gepfuscht hat, greift ggf auch die Versicherung von dem Fachbetrieb.
Wenn die Eigenarbeiten durch einen Fachbetrieb abgenommen wurden, geht das in der Regel auch bei der Versicherung durch. Es gibt inzwischen auch Betriebe ohne eigenen Meister, die einen Meisterbetrieb als Partner haben und diese machen dann die Abnahme.
Viele Grüße,
Markus
Bei den momentanen Nachttemperaturen, könnte ich mir vorstellen das sie das Zeitliche segnen werden, weil sie zu kalt geworden sind.Sie würden in feuchten Tüchern verschickt, waren aber schon recht kalt als sie ankamen..
Das kommt drauf an ob der Versender das nicht wusste, das Tylos da empfindlich sind, aber dann ist es fahrlässig sich nicht zu informieren.Naja, man kann da jetzt pauschal dem Versender keinen Vorwurf machen.
Hallo, auch bei "Verschulden" ist die Gewährleistung 5 Jahre beim normalen BGB-Werkvertrag bzw. bei wirksamer Vereinbarung der VOB/B 4 Jahre.Der Vollständigkeit halber möchte ich noch sagen, das meist nur Firmen die von Eurem Wasserversorger zugelassen sind an der Haus-Installation arbeiten dürfen,
also darf man meist nicht selber machen, auch Versicherungstechnisch haften die Firmen bei verschulden 10 Jahre lang, wenns mal nass wird.
Der Regulator von der R+V hat 10 Jahre gesagt, nachgeschlagen habe ich es nicht.Hallo, auch bei "Verschulden" ist die Gewährleistung 5 Jahre beim normalen BGB-Werkvertrag bzw. bei wirksamer Vereinbarung der VOB/B 4 Jahre.
Späte Antwort, und shrimpanse hat es auch schon erwähnt: Alaun. Nehme ich hier für alle Pflanzen, die ich aus fremden Aquarien bekomme, und es funktioniert erwiesener Maßen gegen Schnecken (erwünschte, die ich entdecke, sammle ich vorher ab)+Schneckenlaich, sowie Muschelkrebse, Hüpferlinge, und vor allem auch Planarien. Letzteres habe ich unter Sicht getestet....Schade. Gibt es sonst eine Möglichkeit, sie von den Pflanzen zu entfernen?