Luegge1988
GF-Mitglied
Hallo Friedrich
Ja, das Wort "tierquälerisch" war schlecht gewählt. Allerdings habe ich geschrieben, "ich finde es (...)", insofern sollte man hier ein Auge zudrücken, schliesslich habe ich nicht geschrieben, es ist Tierquälerei.
Lieber Jan
Zusätzlich appeliere ich an die Vernunft von allen Schweizern. Bestellt keine aquaristischen Lebewesen in Deutschland mit Versand direkt in die Schweiz! Das Risiko ist zu gross.
Grüsse
Wenn Lukas das Wort tierquälerisch nicht benutzt hätte wäre ihm soweit zuzustimmen. Tierquälerische Tatbestände gibt es rechtlich nur in Bezug auf Wirbeltiere. Eine diesbezügliche Ausweitung des Begriffs führt zu inflationärem Gebrauch. Die Tierquälerei von Wirbeltieren also Hund Katze usw. ist aber nicht nur rechtlich ein ganz anderes Kaliber.
Ja, das Wort "tierquälerisch" war schlecht gewählt. Allerdings habe ich geschrieben, "ich finde es (...)", insofern sollte man hier ein Auge zudrücken, schliesslich habe ich nicht geschrieben, es ist Tierquälerei.
Vorallem wenn man dann die Tiere gleich weitervertickt... noch mehr Stress für die Garnelen.Es ist eher die Ausnahme dass dann wirklich kein einziges Tier umkippt oder in den Folgetagen im Zielbecken.
Lieber Jan
Vergiss es! Du bist selbständiger Erwerbstätiger und zu 100% steuerpflichtig in der Schweiz. Der Kauf und Weiterverkauf von Garnelen geht über die Liebhaberrei hinaus. Das kann dir jeder 3. Semester Jusstudent sagen. Ich kann dir sogar sagen, was du hier betreibst: Steuerhinterziehung, wenn du es nicht deklarierst. Wenn du es falsch deklarierst und falsche Unterlagen einreichst, dann sind wir beim Steuerbetrug. Du kannst dich gerne Schlau machen im Buch Steuerrecht von Prof. Reich.2. Gewerbsmäßig tätig ist man in der Schweiz erst, wenn man über 100 000 CHF Umsatz macht. Was darunter ist, ist nicht steuerpflichtig.
Zusätzlich appeliere ich an die Vernunft von allen Schweizern. Bestellt keine aquaristischen Lebewesen in Deutschland mit Versand direkt in die Schweiz! Das Risiko ist zu gross.
Grüsse