Hallo zusammen,
die Auffassungen zum Tierschutzgesetz (TierSchG) sind nicht ganz korrekt:
§ 1, Satz 2 TierSchG lautet: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund, Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
Wirbellose sind natürlich "Tiere" und unterliegen somit selbstverständlich auch den Bestimmungen des TierSchG!
Besonders deutlich wird dies in § 4, Abs. 1, Satz 1 TierSchG: "Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung... getötet werden."
Der Gesetzgeber hat hier für "Wirbeltiere" einen höheren Rechtsstandard gesetzt als für "Tiere". Wirbellose dürfen demnach ohne Betäubung getötet werden. Entscheidend ist, dass diese Unterscheidung des Gesetzgebers den Geltungsbereich des TierSchG auch auf "Nicht-Wirbeltiere" verdeutlicht!
Im § 2a, Abs. 2, Ziff. 1a u. 2 TierSchG ermächtigt der Gesetzgeber das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz per Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und mit Zustimmung des Bundesrates, bestimmte Versendungsarten und Behältnisse, z.B. per Nachnahme, zu verbieten bzw. bestimmte Standards festzusetzen.
Ich gehe davon aus, dass die Problematik "Futtergarnelen" dem Ministerium bisher nicht bekannt ist (mir übrigens auch nicht!). Wenn dann sogar Fische (Wirbeltiere!) in diesen "Verpackungen" enthalten sind, wird die Sache fast kriminell!
Also, umgehend eine umfassende Dokumention der Dinge, insbesondere "Herstellerangaben"
auf den Tüten, mit der Bitte um Erklärung an das zuständige Ministerium senden. Parallel dazu sendet Ihr den Vorgang an den Petitionsusschuss des Deutschen Bundestages.
Dem Ministerium teilt Ihr im Anschreiben mit, dass Ihr Euch auch an den Petitionsausschuss wendet, dann kann das Ministerium die Sache nicht "vereiern", weil sie wissen, dass eine Stellungnahme auch vom Petitionsausschuss angefordert wird!
Der Petitionsausschuss muss Euch antworten! Zunächst mit einer schriftlichen Eingangsbestätigung und später mit einem Sachstand bzw. Hinweisen, o.ä. zum gegenständlichen Sachverhalt!
So kann dann ggf. auch eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht werden!
Gruß
Erich