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Zuchtraum ! Gesetzliche Frage !

zakairak

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Garneleneier
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Hallo,
ich bin mitten im umzug , in meine neuen mietswohnung habe ich einen raum in dem ich meine ganzen aquarien aufstellen will , aber ich habe nervige nachbarn (wie es scheint) , sie haben mir gedroht das ordnungsamt anzurufen, wenn ich die ganzen aquarien in der wonung aufstelle.
Meine frage jetzt ist, darf ich vom gesetz her die aquarien aufstellen ?
Ich habe an aquarien :
3x 300 l
2x 200 l
5x 60l
20x 25l

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, danke im vorraus!

grüße zakareya
 
Wieso zur Hölle drohen dir deine neuen Nachbarn?! Das sich die Mieter unter dir etwas Sorgen um ihre Wohnungseinrichtung machen wäre ja verständlich - aber die auf der gleichen Etage? *Kopfschüttl*

Die einzige Möglichkeit dir sowas zu verbieten, wäre meines Wissens nach eine entsprechend ausformulierte Klausel im Mietvertrag bzgl der Haustierhaltung oder dem Verbot der kommerzielle Nutzung der Mieträume(Zucht) oder Unverträglichkeiten mit der Statik.

Wer will das andernfalls beurteilen wieviele Becken erlaubt sind und wo die Grenze ist? Oder gibts gesetzliche Vorschriften bzgl der Literzahl?
 
dasis ja einerseits lustig, andererseits auch nicht.

wovor haben die denn angst?
 
Vielleicht sind denen die Fische und Garnelen zu laut:D
 
Also was die Nachbarn angeht ist ja die eine Seite. Allerdings würde ich dringend anraten mal einen Statiker zu Rate zu ziehen...immerhin hats Du bei der Aufzählung allein 2100kg an Wasser und dazu noch das Gewicht des Glases und der Einrichtung. Halte ich ohne weitere Abklärung für bedenklich und wenn die Nachbarn auch so denken ist die Sorge schon berechtigt.
 
Hallo,

Quelle: http://www.herz-fuer-tiere.de/info/recht-rat/mietrecht/allgemeine-tierhaltung.html

Aquarienfische gelten als "genehmigungsfreie Kleintiere"


Gegen die Haltung von Aquarienfischen kann ein Vermieter grundsätzlich nichts unternehmen. Die Gefahr eines Wasserschadens durch Wasserleitungen, Badewanne, Wasch- und Spülmaschine sei wesentlich höher als die von einem Aquarium ausgehende Gefahr. (Amtsgericht Eschweiler WuM 1992, S. 240 und Landgericht Karlsruhe WuM 1989, S. 177). Lediglich die eventuell zu hohe Gewichtsbelastung bei mehreren Aquarien sei ein Kriterium zur Reduzierung der Aquarienanzahl. Auch Schimmelbildung, verursacht durch Aquarienbetrieb ohne ausreichende Lüftung, ist kein Kündigungsgrund, sondern würde dem Vermieter lediglich einen Anspruch auf Schadenersatz geben.
AG Schwäbisch Hall, Az: 5 C 1307/96
 
Hallo,
ChrischiO: das sind die mieter über mir, unter mir ist mein vater der hatt nichts dagegen . im vertrag darf ich tiere halter und da ist erwänt das ich aquarien und eine karze habe.

LaStrega: das ist war (lusig und traurig). also ich habe gelernt in deutschland braucht man keine angst haben . :)
nunu: das glaube ich auch. ;)

grüße zakareya
 
Ja wenn da 200 Garnelen im Gleichschritt über den Kies stacksen... dat hat schon so manches Kartenhaus zum Einsturz gebracht :D

Wasserschaden in den darunterliegenden Wohnungen lass ich mir ja noch gefallen als Argument - aber dann sollen doch bitte alle andren Mieter auf der Etage auch erstmal ihre Waschmaschinen und Spühlmaschinen mit Auffangbecken ausstatten - weil die Gefahr, dass da bei nem Defekt was absäuft is mindestens genauso hoch wie die, dass ein gut aufgestelltes AQ bricht >.<
 
Hallo,
danke für eure antworten , die haben mir sehr weiter geholfen . ein statistiker wir auf jeden fall zurate gezogen .
grüße zakareya
 
Hatte sogar schon Urteile gefunden, daß Aquarien keine Tiere, sondern Einrichtungsgegenstände sind. Und man stört ja auch niemanden. Würde halt auch gucken, daß ich im Versicherungsvertrag genau stehen hab, daß ich gegen alles abgesichert bin. Und dann den Mieter fragen, was ihn stört. Und wenn nicht, klagen lassen.
Problem mit der Statik ist da, aber was würden Bücherschränke (Arbeitszimmer) wiegen?
Bin mir da auch unschlüssig und traue mich hier nicht über die 60 l :-)
Kannst ja nett sein, und einen Rettungsring an Deine Tür hängen...
 
Es geht weniger um das auslaufende Wasser als um die Statik an Sicht. Je nach Haus kann eine Ansammlung von 2,1 to auf kleinem Raum schon Probleme bereiten.

Hat der Vermieter berechtigte bedenken deswegen kann er die Haltung in diesem Maße unterlassen. gibt es auch ein paar Urteile zu. Von daher, besser vorher absichern als hinterher ärger.
 
Es geht weniger um das auslaufende Wasser als um die Statik an Sicht. Je nach Haus kann eine Ansammlung von 2,1 to auf kleinem Raum schon Probleme bereiten.
Aber reine Neugier: Was würde denn Bücherregal bis unter die Decke und voll wiegen im Vergleich?
 
Lad doch die kritische Nachbarschaft einfach mal zu Kaffee und Beckenbesichtigung ein, wenn du alles fertig aufgestellt hast - mal schauen wo dann noch kritische Stimmen her kommen ;)
 
Hallo Zacharias,

du stellst ja alle deine Aq am Rand, also an den Zimmerwänden auf.

Jetzt stell dir mal vor du hast Geburtstag und du würdest 100 KG wiegen (ich weiß dass du superschlank bist, aber es passt nicht fürs Beispiel;)) Angenommen deine Freunde wären auch etwas übergewichtig und kommen zu dir zu Besuch. Du stehst in der Zimmermitte und alle wollen dich gleichzeitig umarmen und dir gratulieren. Bei 5 Personen mit Übergewicht kommen da ganz schnell mal 500 KG zusammen. Und die wären dann in der Zimmermitte auf einem qm.
Bricht dann die Zimmerdecke zusammen? Nein, wohl kaum.

Also mach dir da mal keine Gedanken.
 
Helene die Leute sehen da aber nciht 1 Monat lang rum! Umfangbedingt würden sie sich auch im Raum ein wenig verteilen.
 
kann es sein das die gennanten nachbarn probleme mit deinem vater haben und dem so einen reinwürgen wollen?

das ordnunsamt kann dir so weit ich informiert bin garnichts
dann müßten sie schon zum finanzamt rennen und die dann noch nachweisen das du die kommerziell weiterverkaufst

da würde ich dann schon eher drauf achten

ordungsamt schaut nur auf die vernünftige unterbringung
 
Hallo zakareya,


Meine frage jetzt ist, darf ich vom gesetz her die aquarien aufstellen ?
Grundsätzlich ist die Beantwortung davon abhängig, was der Vermieter dir gestattet hat, denn das Mietverhältnis ist privatrechtlicher Natur. Zwar mag die Aufstellung eines Aquariums genehmigungsfrei sein - jedoch bin ich mir nicht sicher, ob dies auch auf mehrere Aquarien mit einem Volumen von 2,1 Tonnen zutrifft. Bei so vielen Becken kommt mir eine gewerbliche Zucht in den Sinn und dann sollte der Vermieter entscheiden können, ob er die Wohnung (mit einem Aufschlag) teilgewerblich vermieten möchten.

Das Ordnungsamt würde wohl nur tätig werden, wenn durch die Aufstellung deiner Aquarien Rechte anderer unzulässig eingeschränkt oder sogar verletzt werden. In Betracht kommen zum Beispiel Lärmbelästigungen, Tierschutzbestimmungen, Gesundheitsbeeinträchtigungen (Schimmel), Eigentumsrechte (fehlende Statik), etc.

Ich würde mich mit den Nachbarn aussprechen, denn man will (muss) ja länger mit ihnen auskommen.


Gruß Alexander
 
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