Update: habe heute einen Anruf vom Zoll erhalten. Die Bundesnetzagentur hat gem. Gutachten die Einfuhrfähigkeit für dieses Produkt abgelehnt. Unter anderem entspricht die Ware nicht den Erfordernissen für den deutschen/europäischen Markt (Sicherheitsbestimmungen, Elektrostrahlung, Materialinhaltstoffe, etc.). Die Bedienungsanleitung die bei lag ist nicht ausreichend und zu guter Letzt fehlen Herstellerangaben auf dem Gerät und in der Anleitung. Dementsprechend sind die Lieferpapiere zur Sendung inkorrekt und und und und....
Ich wurde gefragt ob die Ware an den Absender zurück gehen soll, oder zur Vernichtung freigegeben werden kann. Da der Verkäufer in Hongkong mir über den eBay Fall (welchen ich natürlich sofort eröffnet habe) geantwortet hat dass ich mein Geld zurück bekäme wenn die Ware bei ihm ankommt, habe ich natürlich die Rücksendung erbeten. Die Kosten für die Rücksendung muss der Absender (also der Händler in HK tragen. Ob die Ware ja jemand ankommt und wie lange das dauert werde ich wohl irgendwann erfahren. Und dann auch ob ich mein Geld wirklich zurück bekomme. Bis dahin hoffe ich auf den Käuferschutz von PayPal.
Tchja, dumm gelaufen. Ich war mir der Gefahr durchaus bewusst, aber man denke ja immer es trifft nur die anderen. Pech gehabt und ich ärgere mich nicht mehr wirklich. Hoffe zwar dass ich mein Geld zurück bekomme, aber im Grund habe ich es schon fast als Lehrgeld abgebucht.
Interessant ist übrigens, dass diese Produkte ja auch in D von Händlern (und einigen bekannten Garnelenhändlern) angeboten werden und diese ebenso illegal sind wie die in HK gekauften. Selbst wenn die Händler einen Aufkleber mit Herstellerangaben aufbringen würden, wäre z.B. das CE Zeichen noch immer gefälscht und das Gerät entspräche nicht den EU Bestimmungen. Man würde also im Grunde bei dem Kauf beim Händler ebenso "illegal" handeln wie bei einer Bestellung in HK. Wenn auch gleich die Gefahr dabei erwischt zu werden verschwindend gering ist. Die Gefahr für die Händler hingegen ist jedoch sehr hoch. So sagte der Zollmensch mir dass wenn man jemanden überprüfen würde der ein solches Gerät in der "Auslage" hat, dieser mit einer technischen Prüfung (beschlagnahme der Ware) und ggf. mit einer hohen Geldstrafe rechnen müsse. Ich habe mal bei einer Firma gearbeitet, bei der plötzlich zwei Herren der Bundesnetzagentur unangemeldet vor der Tür standen und ein Radio beschlagnahmt haben, was wir im Angebot hatten. Dieses wurde mitgenommen und überprüft. Da gabs zwar keine Probleme, aber hätte schnell passieren können.