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Saugwürmer an gekauften Garnelen

univers

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Hallo,

ich hatte Anfang März einige bestellte Garnelen zugesendet bekommen.Ein paar Tage später habe ich auf einer Garnele ein Anhängsel am Kopf gesehen und mir noch nichts dabei gedacht...erst später kam sowas auch bei anderen vor und schien mir doch auffällig.
Zuerst dachte ich, ich versuche mal mit Wasserwechsel was zu erreichen, da dies zum Beispiel bei Glockentierchen oft hilft...brachte aber nicht viel.Zwischendurch verschwanden die Anhängsel auch mal wieder und kamen dann doch wieder.Zwei Garnelen verstarben plötzlich über Nacht und ich mußte defenitiv handeln.Ratlos wie ich war habe ich mich hier mal schlau gemacht und die Anhängsel als Saugwürmer identifizieren können und habe gerade die Trezamol Behandlung gestartet.

Mein Becken läuft schon länger ist ist defentiv frei von Parasiten gewesen, außer mal Glockentierchen!Die Saugwürmer hingen auch nur an den gekauften Neu-Garnelen!Meine Frage ist, was macht man, wenn man erkrankte Tiere kauft und dies natürlich bei Online Bestellung mit Versand vorab nicht sehen kann.Hat man da überhaupt Anspruch auf irgendeinen Schadensersatz, auch nach ein paar Wochen?(wird sicher schwierig sein zu beweisen, daß die Parasiten vom Käufer stammen)

sg
 
Hallo,

Hat man da überhaupt Anspruch auf irgendeinen Schadensersatz, auch nach ein paar Wochen?(wird sicher schwierig sein zu beweisen, daß die Parasiten vom Käufer stammen)
Ja, hat man meines Erachtens grundsätzlich.

Bei einem Verbrauchsgüterkauf (Kauf als Privatperson von einem Unternehmer) besteht grundsätzlich die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden war.

Wie du schon sagt, existieren bei Tieren natürlich erhebliche Beweisschwierigkeiten, wenn Krankheiten oder Parasiten auftreten. Insbesondere bei Parasiten kann es sich durchaus um einen Fall handeln, in der die gesetzliche Vermutung mit der Art des Mangels unvereinbar ist, da sich das Tier oftmals genauso gut erst nach dem Kauf beim Käufer angesteckt haben kann, wenn unmittelbar nach Erhalt noch nichts sichtbar ist.
Ich würde dennoch in so einem Fall den Verkäufer sofort nach der Entdeckung kontaktieren und entsprechende Fotos schicken. Möglicherweise findet man ja eine für beide Seiten einigermaßen zufriedenstellende Lösung.
 
Ok,

da ich das Anschreiben eher als Information verfaßt habe, daß er seinen eigenen Bestand kontrollieren soll und den Züchter informieren sollte, war die Antwort recht nett ausgefallen.Ev. kommt er mir entgegen und sendet mir sogar Ersatztiere.
Leider habe ich keine Bilder gemacht, weil eben nur eine webcam auf der man die Saugwürmer eh nicht erkennen würde.
Natürlich hätte er gerne Bilder, kann ich sogar nachvollziehen...

Wie gesagt, die Beweislast ist so oder so immer schwierig und so natürlich nicht wirklich gegeben.Ich hatte zu Anfang offenbar nur an einer Garnele mal einen Wurm, den ich da noch nicht als diesen identifiziert habe und der auch zwischendurch wieder verschwand.Das blöde an den Saugwürmern ist ja, daß sie nicht immer sofort sichtbar sind und meist sich vermehrt im Kiembereich aufhalten, der nicht unbedingt einsehbar ist so ohne weiteres...später erst nach außen abwanderen, wenn es darin zu voll wird.(soweit meine Info hierzu laut Wikipedia)

Das Becken läuft schon seit 1-2 Jahren und waren vorab andere Garnelen darin über längere Zeit und hatten die nie Parasitenprobleme und sind auch im anderen Becken völlig frei davon.Ich weiß also defenitiv, daß es nur von den neuen Garnelen eingeschleppt ist!(es gab im Becken auch nichts neues dazu gesetztes außer die Garnelen eben...keine neue Pflanzen oder Deko oder sonstiges)

Ich kann momentan einfach nur hoffen, daß die Tremazol Behandlung gut läuft und alles an Würmern platt macht und hoffen, daß durch den radikalen Wasserwechsel die Garnelen nicht hops gehen, weil das Becken ev. kippt oder neu einfahren muß!(die zwei schon Verstorbenen kann ich ansonsten verkraften)
Verhandlungen stehen noch mit dem Verkäufer.(bei 10 Euro pro Tier ist es doppelt ärgerlich, bei preiswerten Garnelen würde es mich weniger schmerzen...schade ist es dennoch um die Tiere)

Intressant ist jedenfalls zu wissen, ob andere mal ähnliche Erfahrungen hatten und wie das bei denen so lief...nächstes mal bin ich schlauer und achte eher drauf und mach Bilder!!!

sg
 
und hoffen, daß durch den radikalen Wasserwechsel die Garnelen nicht hops gehen, weil das Becken ev. kippt oder neu einfahren muß!

sg


Hiho,
du kannst das Risiko sehr stark minimieren in dem du die Tiere auf absolut Frischwasser umgewöhnst, dann hast du bei einem Vollwasserwechsel keine Ausfälle. Es kommt drauf an wieviel Wasser du sonst so wechselst. Aber das geht vom Prinzip her so:
Vor der Behandlung:
Tag 1: 50% WW
Tag 2: 70% WW
Tag 3 90% WW
Dann Behandlung starten.
Da nach:
Tag 1: 50% WW
Tag 2: 70% WW
Tag 3: 90% WW
Tag 4 90% WW
Dann sind Medikamente wieder ziemlich draussen (evtl noch über Kohle filtern).

Sollten die Bakterien hops gehen durch Behandlungsmassnahmen, einfach den WW stark erhöhen so das Schadstoffe zeitnah herauskommen. Das funktioniert immer problemlos.
 
Danke für die Rückmeldung!Muß die Behandlung ja wiederholen nächste Woche und ev. bereite ich die Garnelen diesmal so vor.

Ich habe die erste Behandlung nun schon durch und bin so vorgegangen, daß die Garnelen nach der Behandlung und vor dem radikalen Wasserwechsel rausgefangen habe (war eine kleine übersichtige Menge/Becken) und in einem Extragefäß wie beim Umsetzen in ein neues Becken über Stunden langsam an die Wasserwerte gewöhnt habe.Hatte sowas hier gelesen, daß jemand anders so auch vorgegangen ist und ist alles gut gegangen...hoffentlich bleibt es so.

sg
 
Hallo,
.... Meine Frage ist, was macht man, wenn man erkrankte Tiere kauft und dies natürlich bei Online Bestellung mit Versand vorab nicht sehen kann.Hat man da überhaupt Anspruch auf irgendeinen Schadensersatz, auch nach ein paar Wochen?(wird sicher schwierig sein zu beweisen, daß die Parasiten vom Käufer stammen)...

das ist ganz einfach - wie Isabel schon geschrieben hat: Auch bei Tieren kann man als Käufer 2 Jahre lang einen Sachmangel geltend machen. In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer, anschließend beim Käufer. Hier im konkreten Fall müßte also der Verkäufer nachweisen, daß die Tiere vor dem Verkauf nicht befallen/erkrankt waren - und nicht Du als Käufer.
Du hast also den vollen Anspruch die Mängelrechte gemäß Sachmängelhaftung (Gewährleistung): Anspruch auf Nacherfüllung, dann Rücktrittsrecht oder Minderung, ggf. Anspruch auf Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Das gilt übrigens grundsätzlich unabhängig davon, ob es ein gewerblicher oder privater Verkäufer ist.
 
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