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Riss im Nanocube

darthloki

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Hallo

Ich habe heute mein Nanocube gesendet bekommen. Ich Trottel habs aber nicht vor dem Boten aufgemacht und musste später feststellen, dass an der hinterseite ein kräftiger Riss ist. Der Händler weigert sich jetzt natürlich das Becken zurückzunehmen. Es handel sich um die obere linke Ecke... hängt nur nach am Silikon quasi. (Also eine Dreiech mit etwa den Maßen 12cm*7cm*7cm(Jetzt kommt mir nicht mit Pythagoras^^ is ne Schätzung))

Nun also meine Frage:

1. Kann man das kleben bzw. hält das???
2. Oder soll ich mir beim Glaser eine neue Scheibe holen?
3. Ich hatte die Idee dass ich im Baumarkt ein neues D**nerle kaufe. Dann hätte ich den Kassenzettel und würde das kaputte Becken zurückgeben. (auf dem Parkplatz austauschen) Meint ihr das klappt?

Meldet Euch doch mal

Danke!
 
Hi

Bei Onlinekauf hast du 14 tage rückgaberecht bei nichtgefallen ;)

Punkt 3 wäre ein Betrugsversuch :(

mfg Rene
 
Bei Onlinekauf hast du 14 tage rückgaberecht bei nichtgefallen
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Schon richtig, aber die Händler von Glasbecken sichern ab.
Es wird in den AGB darauf hingewiesen dass die Ware unverzüglich bei Übernahme im Beisein des Lieferanten auf Beschädigung geprüft werden muß. Spätere Reklamationen von Transportschäden werden ausgeschlossen.

Evtl auch wegen Mißbrauch von Punkt 3.
 
Es heisst ja "Gute Menschen kommen in den Himmel, schlechte überall hin"....aber den Baumarkt um die Ecke für DEIN Verschulden büßen zu lassen ist nicht in Ordnung.

Ein Glaser muss sich doch mit dem Verkleben von Scheiben auskennen. Die Rückscheibe ist ja zum Glück leicht nachzufertigen....und dann soll er sie dir halt gleich einkleben. Ist ja auch kein Hexenwerk, und schon gleich gar nicht für einen Mann des Faches.
 
Ja das Reparieren wäre auch meine erste Wahl. Dann werd ich mal nen Glaser anrufen.

Danke soweit.
 
Wie wurde denn versendet? Eventuell greift ja eine Transport versicherung -- falls nicht wäre die verpackung halt schuld und das liegt wiederum beim Händler.

mfg Rene
 
Hallo,

als ich meinen Cube bekommen habe hat der Postbote DHL sich beinahe geweigert da zu bleiben und zu warten. Ich hab ihm zwar gesagt da ist ein AQ drinnen und man müsste schauen obs nen Riss hat aber er hat gemeint diesen Dienst bietet die Post gar nicht an. Glücklicherweise hat er dann doch kurz gewartet und ich konnte das Paket öffnen.
Mit welchem Paketdienst kam das Paket denn?
 
oder auch mal Dennerle anschreiben und fragen ob die das Becken aus Kulanz tauschen.
*eg* natürlich gleich den Händler im Schreiben nennen.

Eine weitere Frage ist natürlich ob es überhaupt rechtens ist so eine Klausel in die AGB zu schreiben. Schließlich kann auch mal die Oma nebenan so nett sein und das Paket annehmen. Aber das ist eher eine Frage für Anwälte.
Deshalb, schau mal hier unter Transportschäden und hier unter Klausel 1.
 
Schon richtig, aber die Händler von Glasbecken sichern ab.
Es wird in den AGB darauf hingewiesen dass die Ware unverzüglich bei Übernahme im Beisein des Lieferanten auf Beschädigung geprüft werden muß. Spätere Reklamationen von Transportschäden werden ausgeschlossen.

kommt glaub drauf an wo man bestellt oder?

Bei einem wo ich diese Woche bestellte stand es so in den AGB

7. Gewährleistung

(1) Ergänzend zu der gesetzlichen Gewährleistung gelten die dem Artikel jeweils beigefügten Garantiebestimmungen.

(2) Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material-, Herstellungsfehler oder Transportschäden aufweisen, so melden Sie bitte solche Fehler sofort gegenüber uns oder dem Transporteur, der die Artikel anliefert. Eine Verpflichtung des Kunden hierzu besteht nicht und ist auch nicht Voraussetzung für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Allerdings können wir ansonsten keine Ansprüche gegen den Transporteur geltend machen. Die Einhaltung der vorstehenden Regelung berührt Ihre gesetzlichen Ansprüche nicht, soweit Sie zu privaten Zwecken als Verbraucher bestellt haben.


Grüße
A-Jim
 
Habe den Thread erst jetzt gelesen, gibt es mittlerweile neues?
Der Händler weigert sich jetzt natürlich das Becken zurückzunehmen.
Wieso "natürlich"?
Das BGB hat für Aquarien keine Sonderregelung. Es gelten somit die Regelungen wie für den Verbrauchsgüterkauf anderer Sachen auch.
Wurden AGB Vertragsbestandteil? Beinhalten diese Regelungen für dein genanntes Problem?
Eine AGB-Klausel, die bei versteckten Transportschäden eine sofortige Überprüfung im Beisein des Transporteurs vorschreibt und spätere Schadenmeldung beim AGB-Verwender ausschließt, dürfte gem. § 309 Nr. 8 b) BGB (Ausschluss des Anspruchs bei Mangel) unwirksam sein sowie desweiteren überraschend gem. § 305c BGB und gem. § 307 BGB unangemessen benachteiligend und daher unwirksam sein.

Der Vorschlag, das Widerrufsrecht zu nutzen, hilft nicht weiter, da du dann die Rücksendekosten gem. § 357 Abs. 2 BGB zu tragen hättest, wenn der Cube unter 40 EUR gekostet hat und dir die Kostentragungspflicht wirksam auferlegt wurde. Desweiteren würde der Verkäufer beim Widerruf Wertersatz wegen des kaputten Beckens gem. § 357 Abs. 3 BGB fordern, wobei wir wieder beim o.g. Problem sind.

Hast du einen RA der bei diesem geringen Streitwert für dich tätig würde? Aufgrund der Ablehnung deiner Gewährleistungsrechte sind dir die RA-Kosten von dem Verkäufer als Schadensersatz zu ersetzen.

Ich kann dir nur raten, nicht klein beizugeben und den Händler in die Schranken zu weisen. Wie einige Händler im Aquaristikbereich die Rechte der Kunden mit Füßen treten, ist eine Sauerei.
 
Hi,

Ich würde den Händler anschreiben und den bsatz von BlueFire zitieren.
Mal sehen was die darauf antworten.

Grüße
Markus
 
Hallo,
ich bin Paketbotin bei DHL ....
Also wir haben öfter Pakete wo draufsteht " im Beisein des Paketboten öffnen und prüfen " oder halt andere ähnliche Sätze.
Aber selbst wenn ich beim Öffnen dabei bleibe , was ich nicht muß , würde ich nie schriftlich bestätigen das was defekt ist. Ich glaube das darf ich auch gar nicht. Und die Annahme verweigern darf der Kunde nur bei ungeöffneten Sendungen. Wenn es offen ist und die Ware defekt....Pech gehabt.....

Susie
 
Hallo,
ich bin Paketbotin bei DHL ....
Also wir haben öfter Pakete wo draufsteht " im Beisein des Paketboten öffnen und prüfen " oder halt andere ähnliche Sätze.
Aber selbst wenn ich beim Öffnen dabei bleibe , was ich nicht muß , würde ich nie schriftlich bestätigen das was defekt ist. Ich glaube das darf ich auch gar nicht. Und die Annahme verweigern darf der Kunde nur bei ungeöffneten Sendungen. Wenn es offen ist und die Ware defekt....Pech gehabt.....

Susie

Hi Susie

ja genau so hat das "mein" Postbote auch begründet.


Ist dann die Klausel überhaupt rechtens? Wenn das DHL überhaupt nicht anbietet aber der Shop mit DHL verschickt ist dann ja nicht der Käufer schuld.
 
Wer kann eigentlich in dem Fall Abmahnen?
Nur andere Händler oder auch andere? Da kenn ich mich nicht so aus.
ne Abmahnung kommt den dann auch nicht billig. ;-)
Abmahnberechtigt sind gem. § 8 Abs. 3 UWG jeder Mitbewerber, Verbraucherschutzzentralen etc., der einzelne Verbraucher natürlich nicht.

ich bin Paketbotin bei DHL ....
Also wir haben öfter Pakete wo draufsteht " im Beisein des Paketboten öffnen und prüfen " oder halt andere ähnliche Sätze.
Aber selbst wenn ich beim Öffnen dabei bleibe , was ich nicht muß , würde ich nie schriftlich bestätigen das was defekt ist. Ich glaube das darf ich auch gar nicht. Und die Annahme verweigern darf der Kunde nur bei ungeöffneten Sendungen. Wenn es offen ist und die Ware defekt....Pech gehabt.....
Warum "Pech gehabt"? Zur Verdeutlichung: Es macht keinen Unterschied, ob ich aus meinem Paket einen LCD-Bilderrahmen mit gebrochenem Display auspacke oder ein gebrochenes Aquarium.
Eine Klausel wie "im Beisein des Paketboten öffnen und prüfen" ist wie geschildert unwirksam. Der Verbraucher kann wie bei jeder anderen Sache i.S.v. §§ 433 Abs. 1, 434 Abs. 1, 90 BGB seine Sachmangelgewährleistungsrechte geltend machen.
Natürlich versuchen Unternehmen, den Kunden einzuschüchtern und ihm vorzugaukeln, er habe nun "Pech gehabt". Falls ein Verbraucher dennoch reklamiert, kann man ja immer noch "aus Kulanz" leisten oder man nimmt die RA-Kosten in Kauf, da man diese von dem ersparten Geld bezahlen kann, das man durch die aus Unwissen nicht reklamierenden Kunden hat.

ja genau so hat das "mein" Postbote auch begründet.
Ist dann die Klausel überhaupt rechtens? Wenn das DHL überhaupt nicht anbietet aber der Shop mit DHL verschickt ist dann ja nicht der Käufer schuld.
Die Klausel ist wie geschrieben unwirksam. Bei einem Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 Abs. 1 BGB (Verbraucher kauft von Unternehmer) trägt der Verkäufer das Transportrisiko, da § 474 Abs. 2 BGB besagt dass § 477 Abs. 1 BGB keine Anwendung findet.
Diese Regelung ist zwingend und nicht abdingbar.

Ich würde mich freuen, wenn der Threadersteller mitteilt ob die Anregungen ihm geholfen haben.
 
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