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Rechtliche Frage zum Thema Versand...

zveen

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Garneleneier
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Hallo,

Habe Anfang Dezember in einem Onlineshop Garnelen und diverses Zubehör bestellt und bereits bezahlt.

Da die Tiere wegen den schlechten Witterungsbedingungen nicht verschickt werden konnten, sind sie bis heute noch nicht bei mir eingetroffen, was ich natürlich auch verstehe und ja auch in meinem Interesse ist.

Nun habe ich selbige Garnelen anderweitig und preiswerter erworben und wollte nun meine Bestellung stornieren lassen.

Doch ich bekam eine Mail, dass eine Stornierung nicht mögich sei.
In den AGB´s des Onlineshops stand, dass lebende Tiere von der Widerrufsmöglichkeit ausgeschlossen sind.

Ist das rechtens? Ich meine es steht in den AGB´s aber die Bestellung ist ja weder bei mir angekommen, noch verschickt...

Hoffe jemand kann mir etwas dazu sagen... Danke :)
 
Hallo,

da sollte mal ein Jurist drüber gucken, aber aus meiner Sicht ist es kein Widerruf des Kaufvorgangs, weil du ja die Ware noch nicht erhalten hast, sondern eine Stornierung der Bestellung und sollte somit eigentlich möglich sein.
 
Hi,

wie die Rechtslage ist weiß ich zwar nicht aber ich finde es unlogisch dass eine Bestellung die noch nicht das Haus verlassen hat nicht storniert werden kann.

Auch wenn es in den AGBs steht hat das für mich etwas mit Kulanz zu tun. Wenn es die Wetterbedingungen nicht zulassen kann zwar keiner was dafür aber wenn es so ist dass man schon so lange wartet und sich die Preise seitdem geändert haben bzw. das Tier jetzt überall erhältlich ist (ist bei mir der Fall) ist das schon ärgerlich.

Ich habe es auch schon so erlebt dass ich angeschrieben wurde weil es zu Verzögerungen kam und gefragt wurde ob ich die Ware dann trotzdem noch haben möchte oder stornieren will.
 
Theoretisch hat man bei im Internet bestellten Artikel immer das Recht die Ware zurückzugeben, das dies bei lebenden Tieren nicht möglich ist, ist mir ja klar aber ich verstehe auch nicht, warum die Bestellung nicht komplett storniert werden kann.
 
Hallo,

Viele haben all die Zeit jetzt nicht versendet und das ist auch seriöse so. Es geht ja um Lebewesen, hätten die Dir die Garnelen in der Eiszeit gesendet und Alle wären leblos angekommen, dann hätte ich Dich aber erst hier gehört/gelesen! Denn das Versandrisiko liegt eh immer bei Käufer...
 
Hallo,

Viele haben all die Zeit jetzt nicht versendet und das ist auch seriöse so. Es geht ja um Lebewesen, hätten die Dir die Garnelen in der Eiszeit gesendet und Alle wären leblos angekommen, dann hätte ich Dich aber erst hier gehört/gelesen! Denn das Versandrisiko liegt eh immer bei Käufer...


Das ist mir ja klar... Hab ich ja auch geschrieben, dass ich das Verstehe.

Nur meine Bestellung wurde ja noch gar nicht verschickt...
 
Ich würde mich noch mal telefonisch an die wenden und freundlich nachfragen. Wenn die am Telefon auf mehrfaches, nettes Fragen nicht von dem Kurs abrückt würde ich um einen vorgesetzten bitten.

Ich kann nämlich auch nicht nachvollziehen warum nicht verschickte b.z.w. verpackte Bestellungen nicht mehr storniert werden können.

Streng genommen wurde schließlich noch keine Leistungen von Seiten der Firma erbracht, du hingegen hast bereits die Leistung erbracht und daraus einen Wertverlust (Tiere sind älter und du hast Zinsen Ausfall). Natürlich ist das Praktisch unerheblich, damit lässt sich aber wohl argumentieren.
 
Hallo Zveen,

deine umgangssprachliche "Stornierung" ist rechtlich ein Rücktritt vom Vertrag. Das kannst du natürlich jederzeit. Allerdings bist du dann für den Schaden, der aus dem Rücktritt entsteht (namentlich der entgangene Gewinn), ersatzpflichtig.

Deine Widerrufsfrist für im Internet bestellte Waren beginnt nach Erhalt der Ware und wurde hier wirksam durch die AGB bei Tieren ausgeschlossen.


Gruß Alexander
 
Sven,

immer, wenn ich was im Onlineshop kaufe, muss ich ein Häkchen machen bei "AGBs gelesen und akzeptiert". Du nicht?

Ulrike
 
ok, dann anders:

ein Kaufvertrag ist eine 2-Seitige Willenserklärung. Der Shop erklärt seinen Willen durch das Angebot und du hast deinen Willen durch das Klicken an entsprechender Stelle erklärt. Somit ist der Vertrag zustande gekommen.

Wenn nun die AGB vorstehen, dass ein Rücktrittsrecht, wie es es für "normale" Geschäfte üblich (und auch gesetzlich verpflichtend vorgegeben ist) bei lebenden Tieren ausgeschlossen ist, hast du diese Klausel akzeptiert. Frage ist lediglich, ob die AGBs eine solches Rücktrittsrecht ausschließen dürfen, was ich jedoch für wahrscheinlich halte.

Ansonsten finde ich deine Vorgehensweise unprofessionell und dem Shop gegenüber unfair.

Ulrike
 
ok, dann anders:

ein Kaufvertrag ist eine 2-Seitige Willenserklärung. Der Shop erklärt seinen Willen durch das Angebot und du hast deinen Willen durch das Klicken an entsprechender Stelle erklärt. Somit ist der Vertrag zustande gekommen.

Wenn nun die AGB vorstehen, dass ein Rücktrittsrecht, wie es es für "normale" Geschäfte üblich (und auch gesetzlich verpflichtend vorgegeben ist) bei lebenden Tieren ausgeschlossen ist, hast du diese Klausel akzeptiert. Frage ist lediglich, ob die AGBs eine solches Rücktrittsrecht ausschließen dürfen, was ich jedoch für wahrscheinlich halte.

Ansonsten finde ich deine Vorgehensweise unprofessionell und dem Shop gegenüber unfair.

Ulrike

hi,

das sollte den Nagel auf den Kopf treffen! Vielleicht sollte man sich bei solchen Sachen mal vorher nen Kopf machen:D

gruß

andre
 
Hallo zusammen,

*hüstl* - gut gemeint ist nicht immer gut gemacht:

Rechtlich liegt hier eine Invitatio ad offerendum vor. Der Onlinehändler macht nur das Angebot zur Abgabe einer Willenserklärung. Die Bestellung von Sven ist das rechtliche Angebot und muss durch den Onlinehändler angenommen werden. Diese erfolgt idR durch Versand. Hier hat der Onlinehändler aber gezeigt, dass er die Ware erst später versenden möchte. Insoweit zumindest eine konkludente Annahme der Willenserklärung.

In den AGB kann das Rücktrittsrecht nicht wirksam ausgeschlossen werden. Wurde auch nicht, sondern das Widerrufsrecht bei Tieren wurde ausgeschlossen.

Das ändert jedoch nichts daran, dass Sven weiterhin an seinen Vertrag gebunden ist. Insoweit versuche einen Ausgleich zu finden, da du ja scheinbar an den sonstigen Sachen auch kein Interesse mehr hast und zurückschicken würdest.

Gruß Alexander
 
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