Garnelenfreund
GF-Mitglied
Hallo zusammen,
gestern wurde das Jahressteuergesetz 2007 beschlossen. Mit dabei gab es Änderungen in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG = "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände".
So unterliegen im Handel Fische, Krebstiere, Weichtiere und wirbellose Wassertiere (wie etwa unsere Garnelen) weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Ausgenommen sind Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken (!).
Das Handelsblatt fragt heute angesichts der aktuallisierten Liste süffisant, ob die subventionierten Gegenstände und Produkte tatsächlich dem Gemeinwohl dienen und vor allem Einkommensschwache zu Gute kommen - nur so wäre der ermäßigte Steuersatz zu rechtfertigen.
Die Finanzbeamten hatten vielleicht die sinkenden Garnelenpreise vor Augen, so dass sie diese Entwicklung auch noch mit dem ermäßigten Steuersatz unterstützen wollen b). Garnelen für ALLE
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Gruß Alexander
gestern wurde das Jahressteuergesetz 2007 beschlossen. Mit dabei gab es Änderungen in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG = "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände".
So unterliegen im Handel Fische, Krebstiere, Weichtiere und wirbellose Wassertiere (wie etwa unsere Garnelen) weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Ausgenommen sind Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken (!).
Das Handelsblatt fragt heute angesichts der aktuallisierten Liste süffisant, ob die subventionierten Gegenstände und Produkte tatsächlich dem Gemeinwohl dienen und vor allem Einkommensschwache zu Gute kommen - nur so wäre der ermäßigte Steuersatz zu rechtfertigen.
Die Finanzbeamten hatten vielleicht die sinkenden Garnelenpreise vor Augen, so dass sie diese Entwicklung auch noch mit dem ermäßigten Steuersatz unterstützen wollen b). Garnelen für ALLE
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Gruß Alexander