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ganz tolle Aussage Ralf! Da kann man nur mit dem Kopf schütteln
ich behaupte mal das Gegenteil, die meisten Küchenleuchten sind nicht Spritzwassergeschützt, und somit dürfen sie nicht verwendet werden! solte aber auf der Lampe die Schutzklasse IP 54 stehen kann man sie verwenden, das bedeutet das sie Spritzwassgeschützt ist!
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