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Entwurf für neues Tierschutzgesetz

Gewerblich ist nur wenn Gewerbe angemeldet ist.
Das ist ein Irrtum. In Gesetzen steht fast immer gewerbsmäßig. Das bedeutet, dass auch Züchter so eingestuft werden können, wenn sie von der Behörde so eingestuft werden. Derzeit erfolgt eine solche Einstufung rein anhand des geschätzten Jahresumsatz. In der Aquaristik sind das erzielte Einnahmen von 2000€ pro Jahr, Wohlgemerkt Einnahmen und nicht Gewinn. Das ist in der jetzigen Durchführungsverordnung zum Tierschutzgesetz bereits festgehalten. Wenn die Behörde einen so einstuft kann man natürlich Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen. Ob man damit durchkommt ist ungewiss. Wie gesagt, dass ist aber bereits heute so. Und es gibt tatsächlich Ämter, die genau solche Großanbieter suchen. also nicht speziell in der Aquaristik aber generell.

Ich mit meinen 15 Becken habe im vergangen Jahr keine 500€ eingenommen. Das reicht für ein neues Mikroskop das wahrs. morgen ankommt. Bin aber weit von dieser Grenze entfernt und von einer Gewinnerzielungsabsicht noch viel weiter. Wenn man es drauf anlegt erreicht man die 2000€ aber sehr schnell. Und dann gelten die gleichen Regeln wie für Gewerbetreibende, auch wenn man kein Gewerbe hat oder haben muss. Also z.B. bei Verkauf von Fischen die Sachkunde nach §11 und die Abnahme der eigenen Anlage durch den Amtstierarzt.
 
Hallo Christian,
Das meinte ich ja mit gewerbeähnlicher Tätigkeit.
Danke für Deine Information wie genau das schon geregelt ist. Muss man diese Kleineinnahmen auch versteuern?
Ich hab kein Problem damit dass ein paar Leute ihrem Tiernachwuchs der sich durch gute Haltung als Selbstläufer einstellt an ein neues Zuhause abgeben.
 
Muss man diese Kleineinnahmen auch versteuern?
Nein, das wäre nur bei einem Gewinn notwendig. Wenn ich also keine Ausgaben hätte und dann Tiere verkaufen würde, wäre das eine Gewinnerzielungsabsicht und somit müsste ich ein Gewerbe anmelden und diese Einnahmen versteuern. Bei bis zu 2000€ Umsatz geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Theoretisch müsstest du wenn du auch bei geringerem Umsatz Gewinn erzielst diesen versteuern. Praktisch kannst du aber dann wieder jede Menge absetzen, so dass unterhalb dieser Grenze kein realer Gewinn zu erwarten ist. Anders sieht das aus, wenn man Honorare für Vorträge oder Artikel in Zeitschriften erhält. Diese sind bei der Steuererklärung als Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit anzugeben. Bis zu einem Pauschalbetrag werden die aber auch nicht berücksichtigt. Da weiß ich aber gerade nicht mehr wie hoch der war.

Es gibt aber viele Züchter, die diese 2000€ überschreiten und trotzdem nichts anmelden. Manchmal aus Unwissenheit, oft aus Kalkül. Das muss aber jeder selbst wissen. Ich habe damals ein Gewerbe nebenberuflich angemeldet gehabt. Der Amtstierarzt rief an und als ich ihm sagte, dass ich nur Wirbellose verkaufe, war das Gespräch quasi vorbei. Da gewesen ist er nie. Heute betreibe ich das wieder als reines Hobby, mein Hauptzweck ist dabei die Tiere zu beobachten und auch meine Seite zu füllen und nicht der Verkauf. Ich finde aber, dass gerade solche Börsen und Messen ein besonders schöner Aspekt des Hobbys sind. Ich gehe zu möglichst vielen, aber normalerweise halt als Käufer oder Besucher. Früher mit dem GF auch als Standbetreiber ohne Verkauf. Das war auch immer klasse. Damals noch hauptsächlich auf der Zajac-Messe. Ein echter Treffpunkt um sich kennenzulernen.
 
Über diese Summen kommt jeder Hundezüchter aber sehr spielend und soweit ich weiß, wird bei den Rassehunden ausdrücklich nicht von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen.

Mein vorheriger Hund war ein Ridgeback, die haben oft große Würfe. Damals lagen die Preise bei ~2000 Euro mal 10 sind schon 20.000 bei nur einem Wurf jährlich. Die Ausgaben sind natürlich auch nicht ohne aber ein ordentliches Plus bleibt mit Sicherheit.
 
Die 2000€ gelten nur für die Aquaristik. Ich glaube bei Vögeln und Terraristik war das ähnlich. Bei Hunden und Katzen war das Anders. Da mich das aber weniger interessiert weiß ich das nicht mehr auswendig. muss ich gleich mal nachschauen.
 
so schon erledigt: Bei Hunden sind es 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr. Wobei die Behörde auch bei anderen Hinweisen wie z.B. dauerhafte Anzeigen bei Kleinanzeigen diese Einstufung ansetzen darf.
Quelle Durchführungsverordnung Tierschutzgesetz:

12.2.1.5.1 Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:


– Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr,
– Katzen: 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr,
– Kaninchen Chinchillas: mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr,
– Meerschweinchen: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr,
– Mäuse, Hamster, Ratten, Gerbils: mehr als 300 Jungtiere pro Jahr,
– Reptilien: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr, bei Schildkröten: mehr als 50 Jungtiere pro Jahr.
Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt in der Regel vor, wenn bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
– mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße,
– mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten größer als Nymphensittiche (Ausnahme: Kakadu und Ara: 5 züchtende Paare)
gehalten werden oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM jährlich zu erwarten ist.


Als Haltungseinheit gelten alle Tiere eines Halters, auch wenn diese in unterschiedlichen Einrichtungen gehalten werden, aber auch die Haltung von Tieren mehrerer Halter, wenn Räumlichkeiten, Ausläufe und ähnliches gemeinsam genutzt werden.
Wie man an der DM erkennt ist die schon lange nicht mehr überarbeitet worden, gilt aber weiterhin. Statt der 4000DM werden heute allgemein 2000€ angesetzt.
 
Hi Christian, es liegt natürlich nahe, dass der Gesetzgeber bzw. der Fiskus unterschiedliche Maßstäbe anlegt. Ein Hundewelpe lässt sich nicht mit Garnelen und auch nicht mit superseltenen Reptilien (die preislich womöglich ähnliche Dimensionen erreichen, könnte ich mir vorstellen) vergleichen.
 
ja und wie gesagt ist es ja ein Unterschied ob gewerbsmäßig oder gewerblich. Für das Gewerbsmäßige ist keine Gewinnerzielungsabsicht notwendig. Man unterliegt dann zwar tierschutzrechtlich den gleichen Bestimmungen wie der Gewerbliche, aber halt steuerrechtlich nicht.
 
Hei, Einkünfte muß man aber auch versteuern. Irgendwas mit 400€ jährlich ist frei, alles darüber müßte man eigentlich versteuern.
VG Monika
 
Denke ich mir auch, der Staat wäre nicht der Staat, wenn er da keine Hand aufhielte. Selbst die paar Euro Solarstrom vom Dach wollen steuerlich geltend gemacht werden und das sind vergleichsweise Peanuts.
 
Heute war am Radio zu hören, das das Tierschutzgesetz geändert werden soll. Keine Tiere mehr online und Tierhalter müssen zukünftig einen Nachweis erbringen. Wobei ich persönlich absolut dafür bin.
 
Leider ist der Journalismus heute fast nur noch das Verbreiten von Pressemeldungen. Woher die Pressemeldungen kommen entscheidet dann über den Tenor der Meldung. Hier würde ich auf den Ursprung in einer aus meiner Sicht radikalen Tierschutzorganisation tippen. Die Meldung ist so nicht korrekt und deutlich übertrieben dargestellt. Und ich dachte, ich hätte schon Worst-Case-Betrachtung gemacht. Der Entwurf enthält weder ein direktes Verbot des Online-Handels noch eine Nachweisverpflichtung irgendeiner Art für Halter, mit Ausnahme bei Tieren die auf der CITES-Liste stehen. Praktisch könnte das Erschweren des Online-Handels durchaus für weniger Angebot sorgen, aber keinesfalls komplett.
 
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