1. und wer sagt dass der Teich ausbruchsicher ist - keine Katze/Marder/Vogel die mal nachts vorbeischaut, keine Pflanzen im Wasser die mal Aufschwimmen/ Überhängen, keine
Ausräumarbeiten bei denen die "Ernte" entsorgt wird...?
ICH
2. im Fischereigesetz deines Bundeslandes und ggf. den Tierseuchenrichtlinien
(2) Auf bewirtschaftete Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht finden nur die §§ 3 bis 12, 15, 16, 38, 39, 44, 45, 47, 50 und 51 Anwendung. Gleiches gilt für Gewässer bis zu 0,25 ha, denen es an einer für jede Art des Fischwechsels geeigneten Verbindung mit anderen Gewässern fehlt und an denen nur ein einziges nicht beschränktes Fischereirecht besteht; - also nicht für Gartenteiche üblicher Größe
3. nope, ein Gartenteich im Keller ist ein Plantschbecken -> sobald das Gewässer unter freiem Himmel ist greift das Besatzverbot
Falsch - ein Gartenteich ist eine eindeutige Verkaufsgröße eines Plastikbeckens welches normalerweise i nden Garten eingegraben wird
Was Du treibst ist riskant und fahrlässig um es mal nett zu formulieren - lass es bitte sein und die Krebse da wo sie hingehören: hinter vier (Glas-)Wände