Liebe alle,
Immer wieder findet ein User Libellenlarven im AQ und weiß nicht wohin damit. Dass sie unsere Garnelen schädigen, steht außer Frage. Raus müssen sie also.
In Deutschland sind bis auf 6 Arten sämtliche Libellen im Bestand bedroht und stehen auf der Roten Liste.
http://www.libelleninfo.de/081.html
Somit ist das Töten verboten.
Weiterhin ist das Aussetzen der Larven in Gewässern untersagt, wenn nicht 100% klar ist, dass keine Faunenverfälschung durch Neozoen zu erwarten ist. Als Laie ist das schwer bis unmöglich zu beurteilen.
Edit: Hier die offizielle Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamts, Referat 410 | Naturschutz, durch Jens Hermann, vom 11.04.14:
Immer wieder findet ein User Libellenlarven im AQ und weiß nicht wohin damit. Dass sie unsere Garnelen schädigen, steht außer Frage. Raus müssen sie also.
In Deutschland sind bis auf 6 Arten sämtliche Libellen im Bestand bedroht und stehen auf der Roten Liste.
http://www.libelleninfo.de/081.html
Somit ist das Töten verboten.
Weiterhin ist das Aussetzen der Larven in Gewässern untersagt, wenn nicht 100% klar ist, dass keine Faunenverfälschung durch Neozoen zu erwarten ist. Als Laie ist das schwer bis unmöglich zu beurteilen.
Edit: Hier die offizielle Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamts, Referat 410 | Naturschutz, durch Jens Hermann, vom 11.04.14:
Ihre Anfrage möchten wir aus naturschutzrechtlicher Sicht wie folgt beantworten:
1.) Da Sie sich auf eine mögliche Faunenverfälschung durch asiatische Libellenlarven beziehen, handelt es sich offensichtlich nicht um heimische Arten über die Sie sich sorgen.
2.) Unter den asiatischen Libellen gibt es - bezogen auf CITES und auf die EU-Artenschutzverordnung - keine besonders geschützten Arten.
3.) Das naturschutzrechtliche Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz bezieht sich nur auf wild lebende Tiere (unabhängig vom einfachen oder besonderen Schutz). Da asiatische Libellen hier nicht wild lebend vorkommen und selbst Larven heimischer Libellenarten in Ihrem Aquarium nicht als wild lebend zu bezeichnen sind - sondern sich eben in menschlicher Obhut befinden - ist aus den einschlägigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen kein Tötungsverbot für Libellenlarven, die Sie beim Neukauf von Wasserpflanzen unwissentlich mit erwerben, abzuleiten.