Tja Julian, das sehe ich mal so ganz anders als du.
Das Problem mag vorhanden sein, ja. Aber...
Die EU hat verallgemeinernd, weils so schwer ist, die einzelnen Arten zu unterscheiden und einzuordnen, einfach mal eine komplette
Gattung verboten, zumindest den Handel und die Einfuhr damit. Unabhängig davon, ob sich die Apfelschnecken in den einzelnen EU-Ländern tatsächlich derart in freier Wildbahn etablieren könnten, gleich in allen EU-Ländern (den adressiert ist der Beschluss ja an alle).
Es wird dabei hunderttausenden Menschen verboten, ihre Tiere abzugeben, oder neue von anderen Haltern oder Läden zu kaufen. Weil sich einige Arten (oder nur eine? Weiß nicht mehr, ob in dem Beschluss darauf überhaupt eingegangen wurde) in einem Mitgliedsstaat als Plage erwiesen haben.
Da sicher nicht jeder Aquarianer diesen Beschluss all zu bald lesen und realisieren wird, ergibt sich daraus schon mal, da die Handlung ja kriminalisiert wurde, das viele unbewusst kriminell agieren. Sie werden zu Gesetzesbrechern, wegen ein paar Schnecken?
Unabhängig von einem sich womöglich etablierenden Schwarzmarkt, wo bewusst der Gesetzgebung zuwider gehandelt wird. Was in Anbetracht der gehandelten Ware richtig gehend krotesk erscheint!
Uuuuh! Ich handle schwarz mit ein paar Wasserschnecken, weil der Handel damit verboten wurde..
Ich kann mich nicht erinnern, beim Lesen über eine Stelle gestolpert zu sein, in der erwähnt wird, dass die Schnecken domestiziert wurden und als Haustiere gehalten und vermehrt werden. Was wohl auch der Grund dafür ist, dass Haltung und Vermehrung nicht auch gleich verboten wurden, denk ich mal. Das lässt Schlüsse zu, dass sich die Kommission nicht ausreichend mit der Thematik befasst hat, und das wiederum böte Angriffsfläche.
Und es geht ja nicht nur um die Schnecken selbst, sondern auch um Aquarienpflanzen, da nicht explizit von Freilandkulturen und Nutzpflanzen geschrieben wird (wobei ich, ohne es nachgeschaut zu haben, wetten könnte, dass die Artikel, auf welche sich der Beschluss bezieht, eigentlich nur Agrarwesen zum Hintergrund hat).
Natürlich soll man da auf die Barrikaden gehen und der EU vorhalten, dass sie bei dem Beschluss wohl eine Kleinigkeit übersehen haben, wie sonst soll man erwirken, dass der Beschluss gegebenenfalls entsprechend abgeändert wird?
Edit:
Auch wenn ichs nochmal anfange, es will mir nicht einleuchten, wie der Beschluss das Hobby beschneiden kann. Also die Art P. insularum) wurd genannt.. Also gehts nur um eine Art.
Mit Verbreitung wird wohl die Verbreitung in der Natur gemeint sein. Nicht der Handel, da offenkundig von einem Handel keine Kenntnis besteht.
Ein Jurist (falls einer im Forum ist) sollte mal was dazu sagen. Schließt Verbreitung den Handel mit ein?
In zunehmendem maße bezweifle ich das. Und in dem Fall sehe ich nur umso mehr, dass der Beschluss unzureichend ausformuliert wurde.