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Einfuhr- und Verbreitungsverbot für pomacea (Apfelschnecken) in der EU

Toller Beitrag "shrimpanse", bringt das Thema unglaublich weiter!
 
.....ich habe momentan Apfelschnecken ( noch legal ) zum verkaufen :)

Gerhard
 
Salut zusammen,
ich habe mir den Schriftsatz mal durchgelesen. Der richtet sich zunächst an die Mitgliedstaaten. D.h. er muss ab 1.1.2013 in nationales Recht umgesetzt werden und das muss bis 28.2.2015 geschehen sein. D.h. ein bisserl Zeit ist noch für AS-Freunde.
Ich bin kein Jurist, daher bin ich mir nicht sicher, ob dieser Durchführungsbeschluss nicht doch die Möglichkeit für eine Ausnahmeregelung für Privathalter in nationalem Recht offen lässt. Wäre das 100%ig ausgeschlossen, hätte ich allerdings einen Passus erwartet, der dies explizit macht. In der aktuellen, und ziemlich allgemeinen Form dürften ja nicht mal Zoos oder wissenschaftliche Einrichtungen diese Tiere einführen und/oder weitergeben. Und das ist sicherlich nicht intendiert.

Gruß, Ben
 
Ist denn die Haltung und Zucht für Leute noch erlaubt die schon welche haben?
 
Ist denn die Haltung und Zucht für Leute noch erlaubt die schon welche haben?​

das Gesetzt oder was das auch immer ist, spricht nur vom Verbot der Einfuhr in die EU und der Weitergabe innerhalb der EU.

keine Angst: am 1.1.13 kommt nicht die Polizei zu dir und sagst: "Grüß Gott, wir müssen ihre Schnecken beschlagnahmen"

Gerhard
 
Hallöle,

So wie ich den Schriftsatz verstehe, ist die Maßnahme ab 1.1.2013 verbindlich. Es handelt sich um einen Beschluss, also einen direkt verbindlichen Rechtsakt, der nicht erst in nationales Recht überführt werden müssen. (Anders als bei Richtlinien.)
Ggf. sind Rechtsvorschriften anzupassen, aber der Beschluss gilt trotzdem schon. Es ist von den Mitgliedsstaaten auch unverzüglich zu melden, wie sie dem Beschluss nachkommen.
Überprüft wird die praktische Umsetzung spätestens zum 28.2.2015. Dieser lange Zeitraum dient wahrscheinlich zur Identifizierung und Einrichtung der "abgegrenzten Gebiete". (Gebiete, in denen sich Pomacea schon in freier Wildbahn ausgebreitet haben und bekämpft werden sollen.)
Aber das ist nur meine Interpretation, die juristisch nicht korrekt sein muss.

Ich glaube nicht, dass es für Privathalter Ausnahmen gibt. Ob es für Zoos und Institute Ausnahmen gibt, weiß ich nicht. Kann sein, dass die irgendwo anders generell abgefasst sind.

Viele Grüße aus Koblenz,
Kay

Nachtrag:
keine Angst: am 1.1.13 kommt nicht die Polizei zu dir und sagst: "Grüß Gott, wir müssen ihre Schnecken beschlagnahmen"
Halten darf man sie weiterhin, nur nicht mehr verbreiten.
 
Hallo zusammen,

ich habe den Artikel heute morgen schon bei FB gelesen und stimme in der Interpretation mit Kay überein.
Mal schauen wann die ersten Demos kommen^^

LG Julian
 
Wenn Wolke das liest, gibt es nicht bloss eine kleine Demo, sondern Rebellion und Barrikadenkämpfe! Und das ist nur der Anfang. :leaving:
Schäden an den Reisfeldern, was für ein Humbug. Wenn die mal ein bisschen mehr auf die Reinheit europäischer Gewässer achten würden, dann hätte die hiesige Flora weitaus weniger Probleme. Ob mit oder ohne Apfelschnecken.
 
Bin mal gespannt wann die Procambarus auf die Liste kommen?


VG Gernot
 
Ich grüße Euch,

das ist doch nur ein Beschluss, der eine im Jahr 2000 gefasste Richtlinie ergänzt, Mitgliedsstaaten, die die hier erfassten Tiere noch nicht in die Umsetzung des Beschlusses aufgenommen haben, sollten die erwägen, 2015 wird die Umsetzung in nationales Recht überprüft.

Das hat also zzt keinerlei Folgen, erst wenn bei uns ein Gesetz auf Basis der Richtlinie erlassen wird ...

Nur heiße Luft!

Thomas
 
Hallo Thomas,

Es ist keine Richtlinie. Es ist ein Beschluss.
Basis ist die von Dir erwähnte Richtlinie 2000/29/EG (Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse). Erwähnte Richtlinie ist in Deutschland bereits umgesetzt (u.a. in der Pflanzenbeschauverordnung). Und auch dort wird immer nur auf die Richtlinie und ihren Anhang verwiesen.
Eine Ergänzung/Änderung wäre einfach in die bestehende Richtlinie aufgenommen worden, wie es bereits mehrere Male geschehen ist. (siehe hier direkt nach dem Titel.)

Da Pomacea in der erwähnten Richtlinie nicht erfasst sind und keine Regelungen bezüglich der "abgegrenzten Gebiete" bestehen, musste ein gesonderter Beschluss (Einzelfallregelung) her. Die Verfahren/Voraussetzungen (Pflanzengesundheitszeugnis etc.) sind bereits umgesetzt und darauf wird im Beschluss verwiesen.

Hoffentlich kann da noch ein rechtskundiger Forenteilnehmer etwas mehr aufklären, aber aus meiner Sicht und Deutung (Beschlussdefinition EU etc.) ist es schon ein verbindlicher Akt.

Viele Grüße aus Koblenz,
Kay
 
Hi,

von dem Beschluss sind ja leider nicht nur AS-Freunde betroffen. Da auch Pflanzen aus Drittländern 'Schädlings'frei sein müssen, macht das den Import von Wasserpflanzen nicht einfacher. Das ist ein recht nerviger Punkt. -.-
Aber die Formulierungen sind an vielen Stellen verwirrend und ich hab mich beim Lesen gefragt, ob sie jetzt von Nutzpflanzen oder von allen Pflanzen sprechen.
Komisch find ich auch, dass so ein Beschluss durchgeht und soviele andere potenzielle Schädlinge als Lebendfutter weiter eingeführt und verkauft werden dürfen. Und auch die schon angesprochenen Krebse, die in weiteren Teilen der EU Schaden anrichten (aber wohl mit weniger wirtschaftlichen Auswirkungen) werden ja nicht verboten.
Mich deucht, es wusste beim Beschluss niemand, wie weit verbreitet diese Schnecken als Haustiere sind. Da wird es wohl, nicht nur von Wolke, noch einiges an Gegenwehr geben..
Ich mag nur indirekt betroffen sein, da ich AS eh nicht mag, aber nachvollziehen kann ich es nicht. Zumal nur Spanien als Antragsteller wohl betroffenw ar.. Da braucht es einen EU-weiten Beschluss?
 
Es wird wohl so sein wie so oft in der EU. Einer hat eine Schnapsidee und der Rest stimmt zu mangels Ahnung. Einfach Ja sagen.
Ich sehe schon Wolke, wie sie einen Schwarzhandel eröffnet für Apfelschnecken.
 
Da die Diskussion ja eröffnet scheint, werde ich meine Position auch mal kund tuen :D

Erst einmal finde ich die Entscheidung der EU durchaus nachvollziehbar und muss sagen, das ich für dieses "das ist doch alles Humbug und totaler *****" relativ wenig Verständnis habe.
Das Problem ist nunmal vorhanden und es hilft keinem, die Schuld bzw. den Handlungsbedarf ständig jemand anderem in die Schuhe zu schieben.
Klar kann man in diesem Zusammenhang auch noch unzählige andere Arten verbieten, aber an irgendeiner Stelle muss doch mal ein Anfang gemacht werden.
Und wenn dann mal was passiert, ist es ja auch wieder verkehrt....
Genauso finde ich es auch recht unangemessen wegen diesem Verbot jetzt auf die Barrikaden zu gehen - klar ist das blöd für die Liebhaber dieser Tiere, aber es spricht doch nichts dagegen diese weiterhin zu halten.
Wirklich verhindert werden kann ein "Schwarzmarkt für Apfelschnecken" wohl eh nicht...

Mehr will ich da jetzt auch nicht zu schreiben, nur finde ich, dass man sich erst einmal richtig mit der Thematik befassen, sich Gedanken machen und Pro und Contra abwägen sollte, bevor man auf die Barrikaden geht.

Lg und schönen Abend,
Julian
 
Wenn Wolke das liest, gibt es nicht bloss eine kleine Demo, sondern Rebellion und Barrikadenkämpfe! Und das ist nur der Anfang. :leaving:
Schäden an den Reisfeldern, was für ein Humbug. Wenn die mal ein bisschen mehr auf die Reinheit europäischer Gewässer achten würden, dann hätte die hiesige Flora weitaus weniger Probleme. Ob mit oder ohne Apfelschnecken.

... das war auch mein erster Gedanke.
 
Tja Julian, das sehe ich mal so ganz anders als du.
Das Problem mag vorhanden sein, ja. Aber...
Die EU hat verallgemeinernd, weils so schwer ist, die einzelnen Arten zu unterscheiden und einzuordnen, einfach mal eine komplette Gattung verboten, zumindest den Handel und die Einfuhr damit. Unabhängig davon, ob sich die Apfelschnecken in den einzelnen EU-Ländern tatsächlich derart in freier Wildbahn etablieren könnten, gleich in allen EU-Ländern (den adressiert ist der Beschluss ja an alle).
Es wird dabei hunderttausenden Menschen verboten, ihre Tiere abzugeben, oder neue von anderen Haltern oder Läden zu kaufen. Weil sich einige Arten (oder nur eine? Weiß nicht mehr, ob in dem Beschluss darauf überhaupt eingegangen wurde) in einem Mitgliedsstaat als Plage erwiesen haben.
Da sicher nicht jeder Aquarianer diesen Beschluss all zu bald lesen und realisieren wird, ergibt sich daraus schon mal, da die Handlung ja kriminalisiert wurde, das viele unbewusst kriminell agieren. Sie werden zu Gesetzesbrechern, wegen ein paar Schnecken?
Unabhängig von einem sich womöglich etablierenden Schwarzmarkt, wo bewusst der Gesetzgebung zuwider gehandelt wird. Was in Anbetracht der gehandelten Ware richtig gehend krotesk erscheint!
Uuuuh! Ich handle schwarz mit ein paar Wasserschnecken, weil der Handel damit verboten wurde.. :faint:

Ich kann mich nicht erinnern, beim Lesen über eine Stelle gestolpert zu sein, in der erwähnt wird, dass die Schnecken domestiziert wurden und als Haustiere gehalten und vermehrt werden. Was wohl auch der Grund dafür ist, dass Haltung und Vermehrung nicht auch gleich verboten wurden, denk ich mal. Das lässt Schlüsse zu, dass sich die Kommission nicht ausreichend mit der Thematik befasst hat, und das wiederum böte Angriffsfläche.

Und es geht ja nicht nur um die Schnecken selbst, sondern auch um Aquarienpflanzen, da nicht explizit von Freilandkulturen und Nutzpflanzen geschrieben wird (wobei ich, ohne es nachgeschaut zu haben, wetten könnte, dass die Artikel, auf welche sich der Beschluss bezieht, eigentlich nur Agrarwesen zum Hintergrund hat).

Natürlich soll man da auf die Barrikaden gehen und der EU vorhalten, dass sie bei dem Beschluss wohl eine Kleinigkeit übersehen haben, wie sonst soll man erwirken, dass der Beschluss gegebenenfalls entsprechend abgeändert wird?

Edit:
Auch wenn ichs nochmal anfange, es will mir nicht einleuchten, wie der Beschluss das Hobby beschneiden kann. Also die Art P. insularum) wurd genannt.. Also gehts nur um eine Art.
Mit Verbreitung wird wohl die Verbreitung in der Natur gemeint sein. Nicht der Handel, da offenkundig von einem Handel keine Kenntnis besteht.
Ein Jurist (falls einer im Forum ist) sollte mal was dazu sagen. Schließt Verbreitung den Handel mit ein?
In zunehmendem maße bezweifle ich das. Und in dem Fall sehe ich nur umso mehr, dass der Beschluss unzureichend ausformuliert wurde.
 
Hallo Paddy,

Ich denke da ähnlich wie Julian. Wer hat das Problem verursacht, welches da (möglicherweise etwas ungeschickt) gelöst wurde?

Dass ein ganze Gattung jetzt verboten ist, liegt mit Sicherheit nicht (nur) an engstirnigen Bürokraten. Kann jeder von Euch die einzelnen Arten der Gattung auseinander halten und exakt bestimmen? Wie soll ich das dann von jedem Verantwortlichen verlangen. Das sind nicht nur Zollbeamte, sondern unter Umständen auch Veterinäre oder Veranstalter von Börsen und Messen, Förster, die Gewässer zu kontrollieren haben etc.

Das mit dem Kriminalisieren sehe ich ehrlich gesagt auch nicht so eng. Und wenn Du (Paddy) ehrlich bist: es ist ein Vorwand. Es ist ja nicht so, dass neue Gefängnisse für Apfelschneckendealer eingerichtet wird oder ein Drogen- und Apfelschneckenbeauftragter eingesetzt.

Inwiefern der Beschluss das Einführen von Pflanzen praktisch beeinflusst, kann ich nicht beurteilen. Ich weiß nicht, ob bisher Pflanzen nicht ggf. auch schon ein Gesundheitszeugnis brauchten und jetzt lediglich der Zusatz zu den Apfelschnecken einzutragen ist. Da kann evtl. ein Händler/Großhändler mehr dazu sagen.

Was hat man denn übersehen? Und wie hättest Du das besser gelöst?

Viele Grüße aus Koblenz,
Kay
 
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